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Beschluss:
Der der Vorlage 044/2019 beigefügte Entwurf einer Feuerwehrbedarfsplanung für den Bereich der Gemeinde Algermissen wird beschlossen.
Unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden haushaltsrechtlichen Mittel sind in 2019 folgende Schritte voranzutreiben bzw. umzusetzen:
Die Verwaltung wird zudem beauftragt, alle weiteren Maßnahmen in den Jahren 2020-2024 umzusetzen.
Begründung:
Nach dem Niedersächsischen Brandschutzgesetz sind Gemeinden verpflichtet, den abwehrenden Brandschutz und die Hilfeleistung in ihrem Gebiet sicherzustellen und eine den örtlichen Verhältnissen entsprechend leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen. Um den notwendigen Umfang der Feuerwehr zu überprüfen und Maßnahmen hinsichtlich der Leistungsfähigkeit der Feuerwehr konzeptionell herzuleiten, hat die Gemeinde Algermissen einen Feuerwehrbedarfsplan für die Gemeinde Algermissen durch einen externen Sachverständigen erstellen lassen. Die Auswertung und Aufbereitung der erhobenen Daten gewährleistet eine objektive Begutachtung. Neben umfangreichen Untersuchungen zur Organisation und Ausstattung der Feuerwehr wurden die Strukturen und Gefahrenpotenziale in der Gemeinde Algermissen analysiert. Zudem wurden Empfehlungen zur sogenannten Schutzzieldefinition hergeleitet, um das gewollte und zu verantwortende Schutzniveau festlegen zu können. Im vorliegenden Entwurf wurden nunmehr konkrete Maßnahmen-Empfehlungen für die Bereiche Feuerwehrhäuser, Personal und Fahrzeuge entwickelt. Zusammengefasst soll der Feuerwehrbedarfsplan der Verwaltung, der Feuerwehr sowie den politischen Gremien als verständliches Planungsinstrument dienen und zugleich den Rahmenplan für strategische und finanzielle Entscheidungen in den kommenden Jahren darstellen.
Der vorliegende Entwurf wurde den politischen Mandatsträgern, den Mitgliedern der Feuerwehren sowie der Öffentlichkeit am 09.04.2019 durch das beauftragte Beratungsunternehmen vorgestellt und fand dort breite Zustimmung.
Aus Reihen der Ortsfeuerwehr Bledeln und durch den Ortsrat Bledeln -in seiner Sitzung am 15.04.2019- ist auf den altersbedingten Zustand der Fahrzeuge und der aus deren Sicht daraus resultierenden Reihenfolge der Ersatzbeschaffungen nochmals hingewiesen worden. Hierzu ist festzustellen, dass derzeit alle Fahrzeuge der Gemeindefeuerwehr einsatzbereit und vom TÜV abgenommen sind. Insofern sollte aus Sicht der Verwaltung, wie mit dem Gemeindekommando abgestimmt, an der im Feuerwehrbedarfsplan festgelegten Reihenfolge festgehalten werden. Sollte sich im Planungszeitraum der Zustand an einem der Fahrzeuge unerwartet ändern, wäre die Zeitplanung für die anstehenden Ersatzbeschaffungen zu überarbeiten. Ein Controlling der umgesetzten Maßnahmen unter Berücksichtigung aktueller Umstände ist während des gesamten Planungszeitraumes erforderlich und durchzuführen.
Nach Ablauf des Planungszeitraumes 2019-2024 ist aus Sicht der Verwaltung unter erneuter Hinzuziehung des Beratungsunternehmens eine Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplanes vorzunehmen.
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Entwurf FW-Bedarfsplan Gemeinde Algermissen (2924 KB) | |||
2 | öffentlich | Antrag OR Bledeln 15.04.2019 (71 KB) |
Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Freitag: | Termine nur nach Vereinbarung |