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Vorlage - 005/2019  

Betreff: Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs in der Gemeinde Algermissen
Status:öffentlich  
Verfasser:Markus Peisker
Federführend:Fachbereich III - Bürgerservice   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Vorbereitung
11.02.2019 
Sitzung des Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Algermissen Entscheidung
21.02.2019 
Sitzung des Rates der Gemeinde Algermissen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Algermissen nimmt das Konzept zur Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs in der Gemeinde Algermissen zustimmend zur Kenntnis und ermächtigt den Bürgermeister der Gemeinde Algermissen

  1. beim Landkreis Hildesheim als Straßenverkehrsbehörde eine Ermächtigung zur Überwachung des ruhenden Verkehrs auf dem Gebiet der Gemeinde Algermissen einzuholen,
  2. mit den ILE Kommunen Harsum, Hohenhameln und Sehnde eine interkommunale Vereinbarung zur Durchführung der Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs abzuschließen.


 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Begründung:

Aus allen Bereichen der Bevölkerung wie auch aus den Ortsräten werden laufend Beschwerden über im öffentlichen Verkehrsraum falsch parkende Kraftfahrzeuge an die Verwaltung herangetragen. Durch die demographische Entwicklung hat sich insbesondere in den Neubaugebieten die Parksituation zunehmend verschlechtert, da sich die Anzahl der Fahrzeuge ständig erhöht hat. Aber auch vor Feuerwehreinfahrten, Zufahrten zu Schulen und Kindergärten sind zunehmend Parkverstöße festzustellen.

 

Für die Überwachung des Straßenverkehrs

 

  • Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs (Halten und Parken nach §§ 12,13 StVO)
  • Überwachung des fließenden Straßenverkehrs (Einhaltung zulässiger Höchstgeschwindigkeiten und Lichtzeichen an Signalanlagen-außerhalb von Bundesautobahnen)

 

ist für den Bereich der Gemeinde Algermissen der Landkreis Hildesheim zuständige Straßenverkehrsbehörde (§ 44 (1) StVO), bei Gefahr im Verzuge auch die Polizei (§ 44 (2) StVO).

 

Beide Behörden sind nach eigenen Angaben nicht in der Lage, die an sie herangebrachten Beschwerden schnell und nachhaltig zu lösen.

 

Bezüglich des ruhenden Verkehrs hat der Landkreis Hildesheim Bereitschaft signalisiert, die Gemeinde Algermissen auf der Grundlage der §§ 56, 57 OWiG zur Erteilung von Verwarnungen und zur Erhebung von Verwarnungsgeldern zu ermächtigen.

 

Unter den derzeitigen personellen und organisatorischen Rahmenbedingungen wäre diese Aufgabe von der Gemeinde Algermissen allein jedoch nicht zu bewältigen.

 

Auf dieser Grundlage haben sich Vertreter der ILE Kommunen Algermissen, Harsum, Hohenhameln und Sehnde formlos zusammengeschlossen, um ein gemeinsames Konzept zu erarbeiten. In mehreren Projektsitzungen haben hierzu Abstimmungen stattgefunden, um die unterschiedlichen Interessen und Voraussetzungen auf einen möglichst gemeinsamen Nenner zu bringen.


Die Stadt Sehnde als eigene Verkehrsbehörde ist unter Abschluss einer interkommunalen Vereinbarung dazu bereit, die Überwachung des ruhenden Verkehrs als „Dienstleistung“ den anderen ILE Kommunen zur Verfügung zu stellen. Nach derzeitigen Planungen ist angedacht, in einem ersten Schritt der Gemeinde Algermissen 200h/Jahr hierfür zur Verfügung zu stellen.

 

Die „Dienstleistung“ umfasst neben der Gestellung des Personals zur Überwachung des ruhenden Verkehrs auch deren Innendiensttätigkeiten (Halterfeststellungen, Anhörungen, Überwachung des Geldeingangs, Mahnungen, Abgabe der Vorgänge an die Bußgeldstellen, Wahrnehmung von Gerichtsterminen etc.). Diese, sowie sämtliche in Zusammenhang mit diesen Aufgaben stehenden Sachkosten (z.B.: Beleidung, Fahrzeug, EDV) wären über eine Kostenerstattung an die Stadt Sehnde abzudecken.

 

Nach einer Kostenkalkulation für die Überwachung des Ruhenden Verkehres auf Grundlage des KGSt-Berichtes 17/2017 würden sich die Kosten dieser „Dienstleistung“, bei 200h/Jahr, für die Gemeinde Algermissen auf ca. 10.000, --€/Jahr belaufen. Entsprechende Mittel sind im Haushalt 2019 bereits berücksichtigt.

 

Eine feste Sprech- und Servicezeit für alle beteiligten Kommunen soll im Rathaus der Stadt Sehnde eingerichtet werden. Hier können Bürgerinnen und Bürger ihr Anliegen in Zusammenhang mit der Verkehrsüberwachung vortragen.

 

Die aus den Verwarngeldern generierten Einnahmen stünden dann den jeweiligen Kommunen zu.  Wird eine Verkehrsordnungswidrigkeit an die Bußgeldbehörde (für die Gemeinde Algermissen der LK Hildesheim) abgegeben, verbleiben die Gelder dort.

 

Nach jetzigem Stand ergeben sich lediglich bei der Gemeinde Hohenhameln formelle Probleme, da der Landkreis Peine hinsichtlich der Ermächtigung eine andere Rechtsauffassung als beispielsweise der Landkreis Hildesheim vertritt. Eine entsprechende Anfrage an das Innenministerium ist bisher unbeantwortet geblieben. Sollte sich herausstellen, dass sich die Gemeinde Hohenhameln aus vorgenanntem Grund nicht an der Zusammenarbeit beteiligen kann, sollte an dem Abschluss der interkommunalen Zusammenarbeit dennoch festgehalten werden. Ggf. sollte versucht werden, eine andere kreisangehörige Kommune für die Zusammenarbeit zu finden.


 

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Anlage/n:


 

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