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Vorlage - 064/2018  

Betreff: Termin zur Wahl des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin
Berufung des Gemeindewahlleiters und seines Stellvertreters
Status:öffentlich  
Federführend:Fachbereich I - Zentrale Verwaltung   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Algermissen Entscheidung
20.09.2018 
Sitzung des Rates der Gemeinde Algermissen geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschluss:

Die Wahl des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin der Gemeinde Algermissen wird am Sonntag, den 26.05.2019 durchgeführt.

 

Der Allgemeine Stellvertreter des Bürgermeisters, Herr Frank-Thomas Schmidt wird zum Gemeindewahlleiter berufen. Der Fachbereichsleiter des Fachbereichs Bürgerservice, Herr Markus Peisker wird zum stellvertretenden Gemeindewahlleiter berufen.
 

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Begründung:

Die Amtszeit von Herrn Wolfgang Moegerle als Bürgermeister der Gemeinde Algermissen endet am 31.10.2019.

 

Gem. § 80 Abs. 8 des Nieders. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) muss die Wahl des Nachfolgers / der Nachfolgerin innerhalb von 6 Monaten vor Ablauf der Amtszeit stattfinden. Den Wahltermin bestimmt gem. § 45 b Abs. 2 des Nieders. Kommunalwahlgesetzes (NKWG) der Rat.

 

Am 26.05.2019 findet die Europawahl statt. Es wird vorgeschlagen, die Wahl des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin der Gemeinde Algermissen am gleichen Tage durchzuführen.

 

Gem. § 9 Abs. 1 NKWG ist Gemeindewahlleiter regelmäßig der Bürgermeister, stellvertretender Gemeindewahlleiter sein Allgemeiner Stellvertreter. Der Rat kann gem. § 9 Abs. 3 NKWG abweichend davon andere Beschäftigte der Gemeinde für diese Funktionen berufen.

 

Es wird vorgeschlagen, als Gemeindewahlleiter Herrn Frank-Thomas Schmidt und als stellvertretenden Gemeindewahlleiter Herrn Markus Peisker zu berufen.
 

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