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Vorlage - 035/2018  

Betreff: Entgeltordnung für die Kindertagesstätten der Gemeinde Algermissen
Status:öffentlich  
Federführend:Fachbereich I - Zentrale Verwaltung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kinder, Jugend, Familien und Senioren Vorbereitung
16.05.2018 
Sitzung des Kinder-, Jugend-, Familien- und Seniorenausschusses zur Kenntnis genommen   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Algermissen Entscheidung
29.05.2018 
Sitzung des Rates der Gemeinde Algermissen geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Entwurf 1. Änderung Entgeltordnung Kitas

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschluss:

Die 1. Änderung der Entgeltordnung für die Kindertagesstätten der Gemeinde Algermissen wird in der der Vorlage Nr. 035/2018 beigefügten Fassung erlassen.
 

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Begründung:

Die Gemeinde Algermissen erhebt seit vielen Jahren ein einheitliches Entgelt für die Betreuungsarten Krippe (Kinder unter 3 Jahren), Kindergarten (Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt), Hort (Grundschulkinder) und pädagogischer Mittagstisch (Grundschulkinder).

 

Es wird ein einheitlicher Betrag je Monatsbetreuungsstunde erhoben (z.B. bei einer 8-stündigen Betreuung ein doppelt so hoher Betrag wie bei einer 4-stündigen Betreuung).

 

Von den kirchlichen Trägern von Kindertagesstätten im Gebiet der Gemeinde Algermissen werden die gleichen Entgelte erhoben.

 

Dieses Entgelt je Monatsbetreuungsstunde betrug vom 01.08.2010 bis zum 31.07.2015 28,50 €. Seit 01.08.2015 wird ein Betrag von 30,00 € je Monatsbetreuungsstunde erhoben.

 

Es wird nunmehr vorgeschlagen, das Entgelt für eine Monatsbetreuungsstunde um 4,00 € auf dann 34,00 € zu anzuheben.

 

Das Entgelt für die Ferienbetreuung der Grundschulkinder beträgt seit 01.08.2015 27,00 € monatlich, vorher wurden 25,00 € erhoben. Es wird vorgeschlagen dieses Entgelt um 3,00 € auf dann 30,00 € monatlich zu anzuheben.

 

Die Erhöhung der Entgelte ist notwendig, da die Kosten für die Kindertagesbetreuung in der Gemeinde Algermissen in den letzten Jahren äußerst stark gestiegen sind, während die Einnahmen, sowohl von externen Zuschussgebern wie Land Niedersachsen und Landkreis Hildesheim, als auch von den Eltern weit weniger angewachsen sind.

 

Das Defizit, das die Gemeinde Algermissen im Bereich Kindertagesbetreuung zu tragen hat, ist von 775.000 € im Jahr 2015 auf voraussichtlich ca. 2.262.000 € im Jahr 2018 gestiegen.

 

Dies ist auf Dauer nicht zu tragen. Wie mehrfach berichtet, wird versucht in aufwändigen Verhandlungen mit Land Niedersachsen und Landkreis Hildesheim eine höhere Bezuschussung durch diese zu erreichen.

 

Dennoch ist auch eine höhere Beteiligung der Eltern erforderlich. Die vorgeschlagene Erhöhung der Entgelte würde das Defizit um ca. 30.000 € p.A. verringern.

 

Es ist noch darauf hinzuweisen, dass das Entgelt wegen unzumutbarer Belastung herabgesetzt, ggf. ganz erlassen werden kann.

 

Außerdem wird vorgeschlagen, Kinder, die beitragsfrei den Kindergarten besuchen, bei der Geschwisterermäßigung nicht mehr mitzuzählen. Dies hat zur Folge, dass beim Kita-Besuch mehrerer Kinder aus einer Familie, für ein Kind der volle Beitrag zu zahlen ist.
 

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Anlage/n:

Entwurf der 1. Änderung der Entgeltordnung für die Kindertagesstätten der Gemeinde Algermissen
 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Entwurf 1. Änderung Entgeltordnung Kitas (53 KB)    

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