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Beschlussvorschlag:
Den überplanmäßigen Aufwendungen für die Zuführung zur Pensionsrückstellung in Höhe von 28.219,00 € und für die Zuführung zur Beihilferückstellung in Höhe von 5.531,00 € für das Haushaltsjahr 2017 wird zugestimmt.
Begründung:
§ 45 (1) der Kommunalen Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKVO) bestimmt, dass Pensionsverpflichtungen nach den beamtenrechtlichen Bestimmungen als Rückstellung in der Bilanz einzustellen sind. Gleiches gilt für die zukünftig zu zahlenden Beihilfen an die Beamten.
Die Verwaltung und Ermittlung der jeweiligen Rückstellung erfolgt durch die Niedersächsische Versorgungskasse (NVK).
Nach Mitteilung der NVK ergeben sich für das Haushaltsjahr 2017 folgende Erhöhungen:
Die Pensionsrückstellung für aktive Bedienstete wird um 89.119,00 € erhöht, so dass zum Bilanzstichtag 31.12.2017 ein Wert von 1.341.772,00 € in der Bilanz ausgewiesen wird. Im Haushaltsplan 2017 wurde eine Erhöhung von 60.900,00 € veranschlagt, so dass der Haushaltsansatz um 28.219,00 € überschritten wird.
Die Beihilferückstellung für aktive Bedienstete wird um 14.531,00 € erhöht, so dass zum Bilanzstichtag 31.12.2017 ein Wert von 199.924,00 € in der Bilanz ausgewiesen wird. Im Haushaltsplan 2017 wurde eine Erhöhung von 9.000,00 € veranschlagt, so dass der Haushaltsansatz um 5.531,00 € überschritten wird.
Anlage/n:
Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Freitag: | Termine nur nach Vereinbarung |