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Vorlage - 033/2018  

Betreff: Antrag auf Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen im Haushaltsjahr 2017 - Zuführung zur Pensions- und Beihilferückstellung
Status:öffentlich  
Verfasser:Ronja Riedel
Federführend:Fachbereich II - Finanzen   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Vorbereitung
15.05.2018 
Sitzung des Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Algermissen Entscheidung
29.05.2018 
Sitzung des Rates der Gemeinde Algermissen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:  

 

Den überplanmäßigen Aufwendungen für die Zuführung zur Pensionsrückstellung in Höhe von 28.219,00 € und für die Zuführung zur Beihilferückstellung in Höhe von  5.531,00 € für das Haushaltsjahr 2017 wird zugestimmt.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Begründung:

 

§ 45 (1) der Kommunalen Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKVO) bestimmt, dass Pensionsverpflichtungen nach den beamtenrechtlichen Bestimmungen als Rückstellung in der Bilanz einzustellen sind. Gleiches gilt für die zukünftig zu zahlenden Beihilfen an die Beamten.

 

Die Verwaltung und Ermittlung der jeweiligen Rückstellung erfolgt durch die Niedersächsische Versorgungskasse (NVK).

 

Nach Mitteilung der NVK ergeben sich für das Haushaltsjahr 2017 folgende Erhöhungen:

 

Die Pensionsrückstellung für aktive Bedienstete wird um 89.119,00 € erhöht, so dass zum Bilanzstichtag 31.12.2017 ein Wert von 1.341.772,00 € in der Bilanz ausgewiesen wird. Im Haushaltsplan 2017 wurde eine Erhöhung von 60.900,00 € veranschlagt, so dass der Haushaltsansatz um 28.219,00 € überschritten wird.

 

Die Beihilferückstellung für aktive Bedienstete wird um 14.531,00 € erhöht, so dass zum Bilanzstichtag 31.12.2017 ein Wert von 199.924,00 € in der Bilanz ausgewiesen wird. Im Haushaltsplan 2017 wurde eine Erhöhung von 9.000,00 € veranschlagt, so dass der Haushaltsansatz um 5.531,00 € überschritten wird.

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

 

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