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Vorlage - 023/2018  

Betreff: Bäume in der Lindenallee Bledeln
Status:öffentlich  
Verfasser:Herr Moegerle
Federführend:Bürgermeister   
Beratungsfolge:
Ortsrat Bledeln Vorbereitung
19.03.2018 
Sitzung des Ortsrates Bledeln abgelehnt   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Sachverständigengutachten Bäume Lindenallee

Beschluss:

 

Die im Sachverständigengutachten vom 04.10.2017 beschriebene Maßnahme: Kronenauslichtung und Kronenpflege wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt beauftragt.

 


 


Begründung:

 

In der Ortschaft Bledeln hat sich eine Auseinandersetzung um die Pflege der Linden in der Lindenallee entwickelt.

Anlieger beklagen den massiven Anfall von Laub, die teilweise Verschattung ihrer Grundstücke sowie die Beeinträchtigung der Parksituation im Sommer durch den von den Linden tropfenden „Sonnentau“.

Die Anlieger fordern aus dieser Belastungssituation heraus entweder einen massiven Rückschnitt der Linden bzw. die Fällung der Bäume und eine Ersatzpflanzung.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass es bereits seit Jahren in der Lindenallee folgende Absprache gibt: die Bürgerinnen und Bürger packen das anfallende Laub in blaue Säcke, die die Gemeinde kostenlos zur Verfügung stellt. Der Bauhof sammelt diese Säcke dann ein und entsorgt das Laub.

Zur Beurteilung der Lage hat die Gemeinde Algermissen ein Gutachten in Auftrag gegeben. Martin Weisheit, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der Landwirtschaftskammer Hannover für Baumpflege, hat dieses Sachverständigengutachten am 04.10.2017 erstellt.

In diesem Sachverständigengutachten werden drei Maßnahmen geprüft:

Kronenauslichtung und Kronenpflege

Kosten incl. MwSt. ca. 10.000€, alle 5 bis 8 Jahre zu wiederholen. (Bei Rückschnitt der Kronen beispielsweise alle 3 Jahre wird das Wachstum der Bäume vermehrt angeregt.)

Kroneneinkürzung und Kappung

Kosten incl. MwSt. ca. 24.000€, 15 bis 20 Jahre lang sind die Bäume dann ca. alle 3 bis 5 Jahre zu beschneiden.

Fällung und Neuanpflanzung

Kosten  incl. MwSt. ca. 72.000€

In diesem Gutachten, das der Vorlage als Anlage 1 beigefügt ist, wird auf Seite 6 folgendes Fazit gezogen:

5.0 Fazit

Aus gutachterlicher Sicht ist von der Kroneneinkürzung/Kappung der Linden abzuraten. Bei dieser Maßnahme werden die Bäume nachhaltig geschädigt und verursachen hohe Folgekosten.

Um die Belange der Anlieger unter Berücksichtigung der Gesunderhaltung der Linden zu erfüllen sind die Kronenauslichtung und Kronenpflege die empfehlenswerte Maßnahme.

Als Alternative steht eine Neuanpflanzung von schmalkronigen und schwachwachsenden Linden zur Diskussion.

Dies Gutachten wurde dem Ortsrat zur Verfügung gestellt.

Der Ortsrat hat eine Umfrage unter den betroffenen Bürgern in der Lindenallee durchgeführt und sich entsprechend diesem Meinungsbild im Rahmen einer Ortsratssitzung am 02.11.2017 mit einem einstimmigen Votum bei einer Enthaltung für die Fällung der Linden und Ersatzpflanzungen ausgesprochen, was für Widerspruch sorgte.

So haben beispielsweise drei Bürger der Gemeinde Algermissen aus der Ortschaft Bledeln ein Bürgerbegehren angezeigt, das nach Beschluss des Verwaltungsausschusses jedoch unzulässig ist (sh. Vorlage 10/2018)

Die Unterzeichner des Bürgerbegehrens geben an, gegen das „Abholzen“ der neunzehn Linden zu sein, sie wollen „auf der Basis des o.a. Bürgerbegehrens Unterschriften sammeln“.

Gem. § 93 Abs. 1 Ziff. 5 NKomVG entscheidet der Ortsrat in Angelegenheiten der Pflege des Ortsbildes sowie der Unterhaltung und Ausgestaltung der Park- und Grünanlagen, deren Bedeutung nicht wesentlich über die Ortschaft hinausgeht.

Nach § 32 Abs. 2 NKomVG können Gegenstand eines Bürgerbegehrens nur Angelegenheiten … sein, für die die Vertretung …. zuständig ist oder für die sie sich die Beschlussfassung nach … vorbehalten kann…. Vertretung im Sinne dieser Vorschrift ist gem. § 7 NKomVG der Rat der Gemeinde.

Danach können Angelegenheiten, für die der Ortsrat zuständig ist, nicht Gegenstand eines Bürgerbegehrens sein.

Die Pflege, der Erhalt oder auch das Fällen mit oder ohne Ersatz der Bäume liegt damit in der originären Zuständigkeit des Ortsrates Bledeln, der bei seiner Entscheidung gem. § 93 Abs. 1 NKomVG die Belange der gesamten Gemeinde beachten muss.

Die Zuständigkeit des Ortsrates wird faktisch durch die vom Rat der Gemeinde bereitgestellten Haushaltsmittel eingeschränkt. Das Etatrecht obliegt ausschließlich dem Rat. Er entscheidet abschließend, Haushaltsmittel in welcher Höhe den Ortsräten zur Verfügung gestellt werden. Die originäre Zuständigkeit des Ortsrates wird dadurch jedoch nicht verändert.

Eine Entscheidung über die Zukunft der Bäume in der Lindenallee hat nunmehr der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Algermissen zu treffen.

Natürlich waren die Bäume in der Lindenallee auch Thema in der Fastnachtsbürgerversammlung in Bledeln am 03.02.2018. Es gab eine Reihe von Stimmen, die sich gegen eine Fällung der Bäume in der Lindenallee ausgesprochen haben, unter anderem eine Reihe von Privatpersonen aber auch mit einstimmigem Votum der Arbeitskreis Ortsheimatpflege.

Letztendlich einvernehmlicher Tenor war in der Bürgerversammlung am 03.02.2018 nach intensiven Diskussionen, dass dieses Thema noch einmal in einer besonderen Ortsratssitzung behandelt und diskutiert werden soll. Diese Sitzung ist für den 19.03.2018 vorgesehen.

Eine Entscheidung des Verwaltungsausschusses sollte daher nicht vor diesem Termin fallen. Gleichzeitig ist die Zeit, in der ein möglicher Rückschnitt vorgenommen werden kann, damit verstrichen. Nach § 39 (5) 2 Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG sind die vorgesehenen Baumschnittarbeiten in der Zeit vom 01. März bis zum 30. September eines jeden Jahres verboten.

Daher sollte aus Sicht der Verwaltung die verbleibende Zeit bis zum 30.09. in diesem Jahr genutzt werden, um mit allen Ortsräten die Grundsätze, die die Gemeindeverwaltung zeitgleich mit der Vorlage 024/2018 vorlegt, zu diskutieren und letztendlich durch einen Beschluss des Verwaltungsausschusses Klarheit im zukünftigen Vorgehen in ähnlichen oder gleichgelagerten Fällen zu schaffen.

 


 


Anlage/n:

Sachverständigengutachten
 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Sachverständigengutachten Bäume Lindenallee (826 KB)    

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