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Beschluss:
Für die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 B „Süd-Neu“, OT Algermissen wird gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) der Aufstellungsbeschluss gefasst. Die Änderung ist gem. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchzuführen.
Auf die frühzeitigen Beteiligungen wird verzichtet. Die öffentliche Auslegung wird gem. § 13 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind am Verfahren zu beteiligen.
Von einer Umweltprüfung wird abgesehen. Der Entwurf der Bebauungsplanänderung ist der Vorlage 015/2018 beigefügt.
Begründung:
Es ist geplant, das bisher von der Gemeinde als Obdachlosenunterkunft genutzte Grundstück 1/28 zu veräußern. Die südliche Haushälfte ist derzeit an den Landkreis Hildesheim zur Unterbringung von Asylbewerbern vermietet. Die nördliche Haushälfte steht seit Jahren leer. Der bauliche Zustand des Gebäudes lässt jedoch kaum noch eine ordnungsgemäße Unterbringung zu. Beabsichtigt ist die Errichtung eines Gebäudes mit Mietwohnungen im Bereich des sozialen Wohnungsbaus.
Zur besseren Ausnutzbarkeit des Grundstücks sollen im Rahmen der Änderung des Bebauungsplanes folgende Änderungen vorgenommen werden:
- Die bisher vorgeschriebene Firstrichtung entfällt.
- Die Baugrenzen werden an die Umgebung angepasst.
- Das auf dem Grundstück im Kurvenbereich vorhandene Sichtdreieck wird aufgehoben.
Dies hat dann zur Folge, dass das noch auf den weiteren Grundstücken liegende
Sichtdreieck keine Anwendung mehr findet.
Der ebenfalls zu beschließende Verkauf des Grundstücks wird in einer eigenen Vorlage bis zum Satzungsbeschluss der B-Plan-Änderung vorgeschlagen.
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Anlage Vorlage 015,2018, 23.02.2018 (790 KB) |
Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Freitag: | Termine nur nach Vereinbarung |