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Vorlage - 012/2018  

Betreff: Überplanmäßige Aufwendungen 2015 - Unterrichtung
Status:öffentlich  
Verfasser:Ronja Riedel
Federführend:Fachbereich II - Finanzen   
Beratungsfolge:
Rat der Gemeinde Algermissen Kenntnisnahme
15.03.2018 
Sitzung des Rates der Gemeinde Algermissen zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Informationsvorlage:

 

Von den überplanmäßigen Aufwendungen wird gemäß § 117 NKomVG Kenntnis genommen.

 

Für das Haushaltsjahr 2015 sind über folgende überplanmäßige Aufwendungen zu berichten:

 

Ergebnishaushalt:

 

Deckungskreis 4020

Teilhaushalt 20 (Fachbereich II – Finanzen-), Zuführung zur Rückstellung für Rechnungsprüfungen

2.473,82

ÜPL

 

Gemäß § 123 Absatz 2 NKomVG hat die Gemeinde Algermissen Rückstellungen für Verpflichtungen zu bilden, die dem Grunde nach zu erwarten, aber deren Höhe oder Fälligkeit noch ungewiss sind.

 

Der Aufwand für die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 wird durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Hildesheim in Rechnung gestellt. Diese Kosten müssen periodengerecht in dem Jahr ausgewiesen werden, für das sie entstehen. Dieses erfolgt, in dem eine entsprechende Rückstellung gebildet wird. Aus den Prüfungen der vorangegangenen Jahre Jahresabschlüsse betragen die Prüfungskosten pro Jahr ca. 10.000,00 €. Haushaltsmittel in Höhe von 2.473,82 € waren nicht mehr vorhanden, so dass diese überplanmäßig zur Verfügung gestellt werden mussten.

 

 

Deckungskreis

4501

Abschreibungen

103.785,11

ÜPL

 

Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten ist der Ressourcenverbrauch der Anlagegüter (Abschreibungen) zu buchen. Die Objekte Herrmann-Löns-Straße 1 und 3 wurden einer Neubewertung unterzogen. Es wurde festgestellt, dass die Werte der Doppelhaushälften zu hoch in der Bilanz ausgewiesen wurden. Grund hierfür ist ein hoher Unterhaltungsstau bei den Gebäuden, der über einen längeren Zeitraum nicht behoben werden kann.

 

Die Summe der Abschreibungen setzt sich wie folgt zusammen:

 

 

Herrmann-Löns-Straße 1

Herrmann-Löns-Straße 3

Rückbuchung gebuchter Abschreibungen 2015

-1.980,54 €

-1.658,24 €

Korrektur nach Neubewertung

53.100,00 €

53.100,00 €

Abschreibungen 2015

745,65 €

478,24 €

Summe

51.865,11 €

51.920,00 €

Summe beider Objekte

103.785,11 €

 

 

Nachfolgend ergeben sich folgende Änderungen bei den Gebäudewerten:

 

 

Herrmann-Löns-Straße 1

Herrmann-Löns-Straße 3

Restbuchwert per 31.12.2014

85.163,01 €

74.620,95 €

Wertkorrektur 2015

53.100,00 €

53.100,00 €

Abschreibungen 2015

745,65 €

478,24 €

Restbuchwert per 31.12.2015

31.317,36 €

21.042,71 €

 

Die Summe der Überschreitung ist überplanmäßig bereit zu stellen. Gemäß § 117 Absatz 5 NKomVG werden Abschreibungen, die den Haushaltsansatz überschreiten, durch den Hauptverwaltungsbeamten ermittelt und in die Erstellung des Jahresabschlusses einbezogen.

 

Die erhöhten Abschreibungen werden durch einen Überschuss im Jahresergebnis 2015 gedeckt.


Anlage/n:

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