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Informationsvorlage:
Von den überplanmäßigen Aufwendungen wird gemäß § 117 NKomVG Kenntnis genommen.
Für das Haushaltsjahr 2015 sind über folgende überplanmäßige Aufwendungen zu berichten:
Ergebnishaushalt:
Deckungskreis 4020 | Teilhaushalt 20 (Fachbereich II – Finanzen-), Zuführung zur Rückstellung für Rechnungsprüfungen | 2.473,82 | ÜPL |
Gemäß § 123 Absatz 2 NKomVG hat die Gemeinde Algermissen Rückstellungen für Verpflichtungen zu bilden, die dem Grunde nach zu erwarten, aber deren Höhe oder Fälligkeit noch ungewiss sind.
Der Aufwand für die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 wird durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Hildesheim in Rechnung gestellt. Diese Kosten müssen periodengerecht in dem Jahr ausgewiesen werden, für das sie entstehen. Dieses erfolgt, in dem eine entsprechende Rückstellung gebildet wird. Aus den Prüfungen der vorangegangenen Jahre Jahresabschlüsse betragen die Prüfungskosten pro Jahr ca. 10.000,00 €. Haushaltsmittel in Höhe von 2.473,82 € waren nicht mehr vorhanden, so dass diese überplanmäßig zur Verfügung gestellt werden mussten.
Deckungskreis 4501 | Abschreibungen | 103.785,11 | ÜPL |
Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten ist der Ressourcenverbrauch der Anlagegüter (Abschreibungen) zu buchen. Die Objekte Herrmann-Löns-Straße 1 und 3 wurden einer Neubewertung unterzogen. Es wurde festgestellt, dass die Werte der Doppelhaushälften zu hoch in der Bilanz ausgewiesen wurden. Grund hierfür ist ein hoher Unterhaltungsstau bei den Gebäuden, der über einen längeren Zeitraum nicht behoben werden kann.
Die Summe der Abschreibungen setzt sich wie folgt zusammen:
| Herrmann-Löns-Straße 1 | Herrmann-Löns-Straße 3 |
Rückbuchung gebuchter Abschreibungen 2015 | -1.980,54 € | -1.658,24 € |
Korrektur nach Neubewertung | 53.100,00 € | 53.100,00 € |
Abschreibungen 2015 | 745,65 € | 478,24 € |
Summe | 51.865,11 € | 51.920,00 € |
Summe beider Objekte | 103.785,11 € |
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Nachfolgend ergeben sich folgende Änderungen bei den Gebäudewerten:
| Herrmann-Löns-Straße 1 | Herrmann-Löns-Straße 3 |
Restbuchwert per 31.12.2014 | 85.163,01 € | 74.620,95 € |
Wertkorrektur 2015 | 53.100,00 € | 53.100,00 € |
Abschreibungen 2015 | 745,65 € | 478,24 € |
Restbuchwert per 31.12.2015 | 31.317,36 € | 21.042,71 € |
Die Summe der Überschreitung ist überplanmäßig bereit zu stellen. Gemäß § 117 Absatz 5 NKomVG werden Abschreibungen, die den Haushaltsansatz überschreiten, durch den Hauptverwaltungsbeamten ermittelt und in die Erstellung des Jahresabschlusses einbezogen.
Die erhöhten Abschreibungen werden durch einen Überschuss im Jahresergebnis 2015 gedeckt.
Anlage/n:
Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Freitag: | Termine nur nach Vereinbarung |