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Beschlussvorschlag:
Für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Hildesheimer Straße“, OT Algermissen wird gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) der Aufstellungsbeschluss gefasst.
Die Änderung ist gem. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchzuführen.
Auf die frühzeitigen Beteiligungen wird verzichtet. Die öffentliche Auslegung wird gem. § 13 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind am Verfahren zu beteiligen.
Von einer Umweltprüfung wird abgesehen.
Der Entwurf der Bebauungsplanänderung ist der Vorlage 060/2017 beigefügt.
Begründung:
Der Wasserverband Peine beabsichtigt im Jahr 2018 in dem Änderungsbereich die Errichtung eines Regenrückhaltebeckens. Das Becken soll derzeit vorhandene Überstauungen im Bereich Kolpingstraße/ Stadtweg verhindern. Nach Abschluss der Planungen wird die Baumaßnahme durch den Wasserverband Peine detailliert vorgestellt.
Da in diesem Bereich derzeit eine Bebauung als MD-Fläche vorgesehen ist, ist eine Änderung des Bebauungsplanes notwendig.
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | 2. Änderung Nr. 11, Hi.Straße, 13.09.2017 (854 KB) |
Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Freitag: | Termine nur nach Vereinbarung |