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Beschlussvorschlag:
Für die 1. Änderung des Bebauungsplanes und der Örtlichen Bauvorschrift Nr. 9 „Ostermarsch-West II“, OT Ummeln, wird gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) der Aufstellungsbeschluss gefasst.
Die Änderung ist gem. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchzuführen.
Auf die frühzeitigen Beteiligungen wird verzichtet. Die öffentliche Auslegung wird gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind am Verfahren zu beteiligen.
Von einer Umweltprüfung wird abgesehen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes ist der Vorlage 048/2017 beigefügt.
Begründung:
Der Eigentümer des südlichen an die Straße Ostermarsch angrenzenden Grundstücks beabsichtigt die Bebauung des Grundstück mit einem Mehrfamilienhaus.
Der vorgelegte Entwurf entspricht den Vorstellungen des Eigentümers.
Hinsichtlich der Reduzierung der öffentlichen Verkehrsfläche der Ostermarsch auf die Vorlage 046/2017 verwiesen.
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Ostermarsch West II, 1. Änderung 19-5-2017 (1378 KB) |
Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Freitag: | Termine nur nach Vereinbarung |