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Beschlussvorschlag:
a.) Der Rat der Gemeinde Algermissen beschließt den mit Datum vom 25.08.2015 durch den Bürgermeister festgestellten Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2013.
b.) Der im Jahresabschluss 2013 festgestellte Überschuss im ordentlichen Bereich in Höhe von 108.936,61 € wird der Überschussrücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
Der im Jahresabschluss 2013 festgestellte Überschuss im außerordentlichen Bereich in Höhe von 276.510,24 € wird der Überschussrücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.
c.) Der Rat der Gemeinde Algermissen beschließt, dem Bürgermeister für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2013 gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG die Entlastung zu erteilen.
Begründung:
Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Hildesheim hat die Prüfung der Jahresrechnungen 2013 und 2014 durchgeführt. Das Ergebnis der Prüfung wurde am 23.03.2017 im Rahmen eines Abschlussgespräches erörtert. Daran teilgenommen haben
von der Gemeinde Algermissen:
Bürgermeister Moegerle, Frau Hacker und vom
Rechnungsprüfungsamt:
Herr Janocha, Frau Bruns, Frau Becker und Herr Maier-Gerking.
Prüfungsbemerkungen liegen nicht vor.
Zu dem im Bericht der Gemeinde Algermissen vorgesehenen Anmerkungen und Hinweise ist keine Stellungnahme abzugeben.
In der Zusammenfassung des Schlussberichtes wird folgendes ausgeführt:
„Der zur Prüfung vorgelegte Jahresabschluss der Gemeinde Algermissen in der Fassung vom 25.08.2015 mit den zugehörigen Dokumentationsunterlagen ist nach den gesetzlichen Bestimmungen geprüft worden. Im Schlussbericht sind die wesentlichen Prüfungsergebnisse dargelegt.
Die Prüfung des Jahresabschlusses wurde so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten, die sich wesentlich auf das vermittelte Bild der Vermögens-, Ertrags-, und Finanzlage der Gemeinde Algermissen auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt worden wären.
Insgesamt ist festzustellen, dass
Der Jahresabschluss 2013 entspricht den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags-, und Finanzlage der Gemeinde Algermissen. Der Rechenschaftsbericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.
Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken, dass der Gemeinderat über den Jahresabschluss 2013 beschließt sowie dem Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2013 die Entlastung erteilt.“
Anlage/n:
Prüfungsbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2013
Bilanz der Gemeinde Algermissen per 31.12.2013
Ergebnisrechnung per 31.12.2013
Finanzrechnung per 31.12.2013
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Prüfungsbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2013 (1606 KB) | |||
2 | öffentlich | Bilanz der Gemeinde Algermissen per 31.12.2013 (834 KB) | |||
3 | öffentlich | Ergebnisrechnung per 31.12.2013 (370 KB) | |||
4 | öffentlich | Finanzrechnung per 31.12.2013 (691 KB) |
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