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Beschlussvorschlag: Die Leitungen der Kindertagesstätten der Gemeinde Algermissen werden für jede Gruppe zum nächstmöglichen Zeitpunkt für 7,5 Stunden wöchentlich von der Arbeit in der Gruppe freigestellt.
Den kirchlichen Einrichtungen wird die gleiche Regelung ermöglicht.
Begründung:
Die Mindestfreistellung der Leitung einer KiTa ist in § 5Abs. 1 KiTaG geregelt:
„(1) 1 Die Leitung einer Kindertagesstätte ist für jede Gruppe mindestens fünf Stunden wöchentlich von der Arbeit in der Gruppe freizustellen. 2 Umfasst eine Kindertagesstätte mindestens vier Gruppen, von denen mindestens eine Gruppe ganztags betreut wird, so erhöht sich die Freistellung um weitere zehn Stunden wöchentlich, jedoch höchstens bis zur Höhe der tariflichen Arbeitszeit.“
Diese Regelung besteht so seit über zwanzig Jahren. Die meisten Träger, so bisher auch die Gemeinde Algermissen, stellen ihre Leitungen auch nur für diese Mindestzeit von der Arbeit in der Gruppe frei.
Die Leiterinnen der KiTas der Gemeinde Algermissen halten diese Freistellungsregel seit Langem nicht mehr für ausreichend. Sie haben sich intensiv mit dieser Problematik beschäftigt und gute Argumente für eine Erhöhung der Freistellungszeiten gesammelt. Diese sind im Wesentlichen:
Diesen Argumenten wird von der Verwaltung gefolgt, die gewünschte Erhöhung der Leitungsfreistellungsstunden ist gerechtfertigt.
Dazu kommt, dass nach der im Jahr 2015 eingefügten Protokollerklärung Nr. 4 des Anhangs zur Anlage C zum TVöD eine ständige Vertreterin oder ein ständiger Vertreter der Leiterin oder des Leiters bestellt werden soll.
Mit den Leiterinnen wurde über das erforderliche Maß einer Erhöhung der Leitungsfreistellungsstunden diskutiert. Dabei ist auffällig, dass größere Einrichtungen bisher nach Satz 2 des § 5 Abs. 1 KiTaG (s.o.) durch einen „Zuschlag“ von 10 Stunden überproportional profitieren.
Dieser „Zuschlag“ von 10 Stunden (bei 4 Gruppen also 2,5 Stunden je Gruppe) wird von den Leiterinnen für angemessen erachtet, sie halten ihn allerdings auch bei kleinen Einrichtungen für notwendig.
Es wird also eine Leitungsfreistellung von 7,5 Stunden/Gruppe vorgeschlagen. Für die kleineren Einrichtungen bedeutet dies eine Erhöhung um 2,5 Stunden/Gruppe. Für die viergruppigen Einrichtungen St. Matthäus, Querks und zukünftig sOfA ergäbe sich keine Veränderung.
Wie diese Zeiten auf Leitung und stellv. Leitung verteilt werden, sollte den Trägern überlassen werden. Für die Einrichtungen der Gemeinde Algermissen sollte dies mit den Leiterinnen besprochen werden.
Die vorgeschlagene Lösung verursacht höhere Personalkosten, die vom Land Niedersachsen bezuschusst werden. Es ergibt sich folgende überschlägliche Berechnung p.A.:
KiTa Die Kleinen Strolche+7,50 Stunden
KiTa Villa Regenbogen+5,00 Stunden
KiTa Sonnenschein+7,50 Stunden
KiTa St. Martin+5,00 Stunden
KiTa Groß Lobke+2,50 Stunden
Hort Lühnde+3,75 Stunden
Kita St. Matthäus 0,00 Stunden
KiTa Querks 0,00 Stunden
KiTa im sOfA 0,00 Stunden
Summe31,25 Stunden
31,25 Erzieherstunden verursachen Kosten in Höhe von ca. 40.000 € p.A.. Davon übernimmt das Land Niedersachsen ca. 8.000 €. Es bleiben für die Gemeinde Algermissen ca. 32.000 €.
Mit der vorgeschlagenen Erhöhung der Leitungsfreistellungsstunden ginge die Gemeinde Algermissen über das geforderte Mindestmaß hinaus. Diese Erhöhung des Standards gegenüber den im Land Niedersachsen geltenden Mindeststandards passt gut in das bisherige Handeln der Gemeinde Algermissen in diesem Bereich und würde letztlich den Kindern und ihren Familien zugutekommen.
Bereits mit der Erhöhung der Verfügungszeiten für Ganztagsgruppen, der Verringerung der Kinderzahl in Kindergartengruppen und der frühzeitigen Einführung einer 3. Kraft in Krippengruppen ging die Gemeinde Algermissen diesen Weg.
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