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Die Gemeinde Algermissen hat die hauptamtlichen MitarbeiterInnen der Jugendpflege und den Leiter des Fachdienstes Kinder, Jugend, Familie als Kinder- und Jugendbeauftragte Personen der Gemeinde Algermissen benannt.
Begründung:
Ausgehend von den Planungen zur Kinderfreundlichen Kommune wurde die Idee entwickelt, dass es Ansprechpersonen für Kinder und Jugendliche geben soll, die als solche benannt werden. Hier war eine Verknüpfung zur Jugendpflege naheliegend, da diese Aufgabe hier bereits wahrgenommen aber nicht so benannt wurde. Entsprechend den Vorgaben der Bundesarbeitsgemeinschaft der Kinderinteressenvertretung sollen diese „Anlaufstellen“ für Kinder und Jugendliche leicht zu erreichen und für Anregungen, Nachfragen und Vorschläge offen sein.
Im Aktionsplan zur Kinderfreundlichen Kommune wurde die Idee entwickelt, eine Mitzeichnungspflicht sowie zum Beispiel einen Sitz im Sozialausschuss und im Gemeinderat zu prüfen. Im ersten Schritt ist zunächst im Rathaus eine Mitzeichnungspflicht eingeführt worden. Mit diesem Instrument soll sichergestellt werden, dass bei allen wichtigen Entscheidungen die Interessen von Kindern und Jugendlichen Berücksichtigung finden. Diese Aufgabe wird vom Leiter des Fachdienstes Kinder, Jugend, Familie wahrgenommen.
Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Freitag: | Termine nur nach Vereinbarung |