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Vorlage - 042/2015  

Betreff: 2. Änderung Bebauungsplan Nr. 20 und Örtliche Bauvorschrift "Kleine Marsch" (gem. § 13a BauGB), OT Algermissen, mit Berichtigung des Flächennutzungsplans
Status:öffentlich  
Federführend:Fachbereich IV - Bauen und Sport   
Beratungsfolge:
Ortsrat Algermissen Vorbereitung
16.07.2015 
19. Sitzung des Ortsrates Algermissen ungeändert beschlossen   
Finanzausschuss Vorbereitung
02.09.2015 
22. Sitzung des Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Kleine Marsch, 2. Änd 08.06.2015

Beschlussvorschlag:  

Für die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 20 und der Örtlichen Bauvorschrift „Kleine Marsch“, OT Algermissen, wird gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) der Aufstellungsbeschluss gefasst.

 

Die Änderung ist gem. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchzuführen.

 

Auf die frühzeitigen Beteiligungen wird verzichtet. Die öffentliche Auslegung wird gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind am Verfahren zu beteiligen.

 

Von einer Umweltprüfung wird abgesehen.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes ist der Vorlage 042/2015 beigefügt.

 


Begründung:

Statt des bislang hier vorgesehenen Mischgebiets soll zukünftig ein Allgemeines Wohngebiet festgesetzt werden, da die angestrebte Mischung von Wohnen und Arbeiten bislang nicht verwirklichen wurde und lediglich ein Bedarf für Wohnen erkennbar ist. Aufgrund des Baufortschritts werden derzeit keine weiteren Genehmigungen für Wohnhäuser erteilt. Die Grund- und Geschossflächenzahlen sollen dementsprechend auf das nach der Baunutzungsverordnung zulässige Maß reduziert werden. In der nördlichen Bauzeile werden darüber hinaus die Vorschriften aus dem benachbarten Bebauungsplan Nr. 30 „Am See“ übernommen.

 

Die Örtliche Bauvorschrift soll an heutige Anforderungen angepasst werden, da bei Aufstellung des ursprünglichen Bebauungsplanes Wintergärten sowie insbesondere Photovoltaik- und Solaranlagen noch nicht dieselbe Rolle in der planungsrechtlichen Diskussion gespielt haben, wie es heute der Fall ist. Nach den bisherigen Bestimmungen müssten auch Terrassenüberdachungen und Wintergärten eine Dachneigung von mindestens 25° und bestimmte Materialien aufweisen. Dies entspricht nicht den Anforderungen, die solche Anlagen erfüllen müssen, so dass die Örtliche Bauvorschrift in dieser Hinsicht aktualisiert werden soll. Darüber hinaus wird zugunsten einer Klarstellung definiert, was nicht unter die Regelungen der Örtlichen Bauvorschrift fallen soll.

 

Aufgrund der Nachbarschaft zur Bahnstrecke Hildesheim-Lehrte wurde eine schalltechnische Untersuchung durch den TÜV Nord durchgeführt. Danach müssen je nach Lage Außenbauteile von Gebäudeseiten und Dachflächen ein bestimmtes Schalldamm-Maß aufweisen, um den notwendigen Immissionsschutz gewährleisten zu können.

 

Im Rahmen einer Berichtigung des Flächennutzungsplanes wird eine Ausweisung mit „W“ (Wohnen) vorgenommen.

 

Die derzeit noch im Eigentum der AKA befindlichen nördlichen Grundstücksflächen sollen in Kürze von der ABEG erworben werden. Die Vermarktung der Baugrundstücke soll dann im Rahmen der Vermarktung des Baugebietes „Am See“ erfolgen. Die Kosten zur Änderung des Bebauungsplanes trägt die ABEG.

 


Anlage/n: Entwurf B-Plan Kleine Marsch 2. Änderung 08.06.2015

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Kleine Marsch, 2. Änd 08.06.2015 (652 KB)    

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