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Vorlage - 066/2014  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 30 "Am See", Satzungsbeschluss
Status:öffentlich  
Verfasser:Bettina Brennecke
Federführend:Fachbereich IV - Bauen und Sport   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Finanzausschuss Vorbereitung
08.10.2014 
18. Sitzung des Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Gemeinde Algermissen Entscheidung
23.10.2014 
12. Sitzung des Rates der Gemeinde Algermissen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Abwägung 3,2, Am See, 25.09.2014
B-Plan Am See, 25.09.2014
Am See Begründung mit Anlage und UB, 9.9.2014

Beschlussvorschlag:  

Der Bebauungsplan und die örtliche Bauvorschrift Nr. 30 „Am See“ wird gem. der §§ 1 und 2 Abs. 1 sowie § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und des § 84 Niedersächsische Bauordnung sowie der §§ 10 und 58 Abs. 2 Nr. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) jeweils in der derzeit gültigen Fassung einschließlich der Begründung (mit Umweltbericht) beschlossen.

 

Die anlässlich der öffentlichen Auslegung vorgetragenen Bedenken und Anregungen werden, wie der Vorlage 66 / 2014 beigefügt, abgewogen.

Nur Gemeinderat: Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungen vorgebrachten Bedenken und Anregungen werden, wie der Vorlage 43/ 2014 beigefügt, abgewogen.


Begründung:

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 14.04.2014 den Aufstellungsbeschluss für die Aufstellung des Bebauungsplanes gefasst. Gleichzeitig wurde durch den Verwaltungsausschuss die frühzeitige Bürgerbeteiligung mit der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen. Dieser Verfahrensschritt wurde in der Zeit vom 23.04.2014 bis 23.05.2014 durchgeführt. Nach Abwägung der hierzu eingegangenen Bedenken und Anregungen hat der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 14.07.2014 die öffentliche Auslegung beschlossen. Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 23.07.2014 bis 25.08.2014 statt. Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Bedenken und Anregungen können, wie der Vorlage 66 / 14 beigefügt, abgewogen werden. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung hat der Landkreis Hildesheim mitgeteilt, dass die geplante Entgeltzahlung aufgrund fehlender Flächenverfügbarkeit nicht zulässig ist.  Aus Sicht der Gemeinde Algermissen findet die Anrechnungsvorschrift des § 135 a Abs. 2 BauGB Anwendung.

 

Aus Gründen der Rechtssicherheit ist es sinnvoll die Abwägung der frühzeitigen Beteiligung auch durch den Gemeinderat zu beschließen.

 

Der Vorlage ist auch die aktuelle Planzeichnung beigefügt. Die Begründung mit Anlage und Umweltbericht wird ausschließlich elektronisch versandt.


Anlage/n

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Abwägung 3,2, Am See, 25.09.2014 (41 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich B-Plan Am See, 25.09.2014 (11346 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Am See Begründung mit Anlage und UB, 9.9.2014 (10174 KB)    

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