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Beschlussvorschlag:
Der außerplanmäßigen Auszahlung für die Erneuerung der Fenster an der Westseite der Grundschule Algermissen in Höhe von 126.827,58 € wird zugestimmt.
Begründung:
In 2022 erfolgte die Erneuerung der Fenster an der Westseite der Grundschule Algermissen.
Im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplanes und auch zu Beginn der Maßnahme war nicht gesichert, dass diese Maßnahme durch ein Förderprogramm anteilig finanziert wird. Aus diesem Grunde wurden die Kosten im Bereich der laufenden Verwaltung in Ergebnis- und Finanzhaushalt veranschlagt und gebucht.
Im Nachgang erhielt die Gemeinde Algermissen mit Datum vom 02.05.2023 einen Bewilligungsbescheid des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle über 28.350,00 € zur Förderung der Maßnahme.
Entsprechend des § 47 Abs. 3 Satz 4 KomHKVO stellen die Kosten Herstellungswerte dar und sind als Investition auszuweisen. Die entstandenen Kosten in Höhe von 126.827,58 € sollen somit auf die entsprechenden Konten für Investitionen umgebucht werden.
Der Saldo aus Ein- und Auszahlungen im Finanzhaushalt bleibt hierbei unverändert. Der Ergebnishaushalt wird um den Betrag von 126.827,58 € zzgl. entstehender Abschreibungen entlastet und verbessert das Jahresergebnis.
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