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Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung erhält den Auftrag die in vorhandenen Bebauungsplänen und die im nicht überplanten Innenbereich (§ 34 Baugesetzbuch) befindlichen öffentlichen und privaten größeren Parkplatzflächen im Hinblick auf die Möglichkeit zur Errichtung von parkraumüberdeckenden PV-Anlagen zu überprüfen, diese zu erfassen und ein weiteres Vorgehen vorzuschlagen.
Begründung:
Zunächst ist es aus Sicht der Verwaltung sinnvoll auch die unbeplanten Parkplatzflächen mit zu erheben, da ansonsten z.B. die Parkplatzflächen rings um das Rathaus nicht erfasst werden. Durch die Kombination der Erfassung kann ein Gesamtbild über vorhandene Flächen erreicht werden.
Sinnvoll erscheint zunächst eine möglichst umfangreiche Bestandaufnahme zu erstellen und im Rahmen weiterer Beratungen Beschlüsse zum Umgang mit den einzelnen Flächen zu treffen. Hierzu ist es notwendig, die Bestandaufnahme mit folgenden Informationen versehen:
Im Vergleich zur gesetzlichen Regelung des § 32 a (3) Nieders. Bauordnung mit einer Grenze von 50 Einstellplätzen werden die Flächen ab einer Größe von 5 Einstellplätzen erfasst.
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Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Freitag: | Termine nur nach Vereinbarung |