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Vorlage - 005/2023  

Betreff: Überplanmäßige Aufwendung 2020 - Unterrichtung
Status:öffentlich  
Verfasser:Ronja Lindenberg
Federführend:Fachbereich II - Finanzen   
Beratungsfolge:
Rat der Gemeinde Algermissen Kenntnisnahme
07.02.2023 
Sitzung des Rates der Gemeinde Algermissen zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Begründung:

 

Von der überplanmäßigen Aufwendung wird gemäß § 117 NKomVG Kenntnis genommen.

 

Für das Haushaltsjahr 2020 ist über folgende überplanmäßige Aufwendung zu berichten:

 

Ergebnishaushalt

 

1110600.4073000

Personal und Organisation, Zuführung zur Rückstellung für Altersteilzeit

998,48 €

ÜPL

Gemäß § 123 Abs. 2 NKomVG in Verbindung mit § 45 Abs. 1 KomHKVO müssen Gemeinden Rückstellungen für die Lohn- und Gehaltszahlungen für Zeiten der Freistellung von der Arbeit im Rahmen von Altersteilzeit oder ähnlichen Maßnahmen bilden.

 

Zum Stichtag 31.12.2020 ist eine aktive Vereinbarung über Altersteilzeit getroffen. Während der Arbeitsphase ist die Rückstellung zu bilden, welche während der Ruhephase aufzulösen ist. Die Höhe der Zuführung zur Rückstellung beträgt für das Jahr 2020 insgesamt 5.698,48 €, so dass der Ansatz um 998,48 € überschritten wird.

 

Die Deckung ist durch Mehreinnahmen aus Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen für Altersteilzeit gewährleistet.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

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