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Beschlussvorschlag:
Für die Aufstellung einer Abrundungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB der Aufstellungsbeschluss gefasst.
Nach dem Aufstellungsbeschluss erfolgt entsprechend dem Beschluss des Gemeinderates vom 24.03.2021 die Beteiligung der „Phase 0“.
Der Geltungsbereich ist der Vorlage 002/2023 beigefügt.
Begründung:
Nachdem auf den benachbarten Grundstücken in der Straße Zum Steinäscher einige Bauvorhaben ohne Notwendigkeit eines Bebauungsplanes errichtet wurden, ist der Eigentümer des betroffenen Grundstücks an die Gemeinde herangetreten mit Bitte für eine weitere, angrenzende Fläche eine Wohnbebauung zu ermöglichen. Grundsätzlich handelt es sich bei der Bebauung der Fläche nicht um eine Bebauung innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile gem. § 34 Abs. 1 BauGB. Eine Bebauung der Fläche ist daher nicht zulässig.
Die Gemeinde kann jedoch aufgrund § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB eine Satzung erlassen
- in der die Grenze für im Zusammenhang bebaute Ortsteile festgelegt wird und
- dadurch einzelne Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbezogen
werden,
- wenn diese Flächen durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs entsprechend geprägt
sind.
Nach Rücksprache mit dem Landkreis Hildesheim ist ein solcher Fall für die Fläche des Plangebietes gegeben.
Hinsichtlich der verkehrlichen Erschließung ist sicher zu stellen, dass diese im Rahmen der gewidmeten Straßenfläche erfolgt. Ansonsten bestehen seitens der Verwaltung gegen den Erlass der Satzung grundsätzlich keine Bedenken.
Nach dem Beschluss des Rates am 24.03.2021 erfolgt nach dem Aufstellungsbeschluss als nächstes die Beteiligung der „Phase 0“. Hierzu wird der Öffentlichkeit und den betroffenen Anliegern lediglich der beigefügte Lageplan als Information zur Verfügung gestellt, damit die Planungsabsichten der Gemeinde veröffentlicht und die Gelegenheit zur Stellungnahme von interessierten Bürgerinnen und Bürgern gegeben wird.
An diesen Schritt anschließen würde sich, mit entsprechendem Beschluss, die Öffentlichkeits- und Behördenbeteilligung entsprechend den Bauleitplanverfahren.
Anlagen:
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Geltungsbereich Abrundungssatzung Ummeln, 04.01.2023 (728 KB) |
Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Freitag: | Termine nur nach Vereinbarung |