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Vorlage - 092/2022  

Betreff: Termin zur Wahl des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin
Berufung des Gemeindewahlleiters und seiner Stellvertreterin
Status:öffentlich  
Verfasser:Frank Schmidt
Federführend:Fachbereich I - Zentrale Verwaltung   
Beratungsfolge:
Rat der Gemeinde Algermissen Entscheidung
21.11.2022 
Sitzung des Rates der Gemeinde Algermissen ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Die Wahl des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin der Gemeinde Algermissen wird am Sonntag, den 05.03.2023 durchgeführt.

 

Der Fachbereichsleiter des Fachbereichs Bürgerservice, Markus Peisker, wird zum Gemeindewahlleiter berufen. Seine Stellvertreterin Aileen Weibgen wird zur stellvertretenden Gemeindewahlleiterin berufen.

 

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Begründung:

Der Bürgermeister der Gemeinde Algermissen Wolfgang Moegerle ist am 14.10.2022 verstorben.

 

Gem. § 80 Abs. 2 Satz 2 des Nieders. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) muss die Wahl des Nachfolgers / der Nachfolgerin innerhalb von 6 Monaten erfolgen. Den Wahltermin bestimmt gem. § 45 b Abs. 2 des Nieders. Kommunalwahlgesetzes (NKWG) der Rat.

 

Es wird der 05.03.2023 als Wahltermin vorgeschlagen um einerseits ausreichend Zeit zur Vorbereitung der Wahl zu haben und andererseits die Wahl und eine evtl. notwendige Stichwahl nicht in den Osterferien durchführen zu müssen.

 

Gem. § 9 Abs. 1 NKWG ist Gemeindewahlleiter regelmäßig der Bürgermeister, stellvertretender Gemeindewahlleiter sein Allgemeiner Stellvertreter. Der Rat kann gem. § 9 Abs. 3 NKWG abweichend davon andere Beschäftigte der Gemeinde für diese Funktionen berufen.

 

Es wird vorgeschlagen, als Gemeindewahlleiter Herrn Markus Peisker und als stellvertretende Gemeindewahlleiterin Frau Aileen Weibgen zu berufen.
 

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