Hilfsnavigation
Seiteninhalt

Auszug - 19. Änderung F-Plan zum B-Plan Nr. 10 "Wischhofacker II" Öffentliche Auslegung  

12. Sitzung des Finanzausschusses
TOP: Ö 3
Gremium: Finanzausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 23.09.2013 Status: öffentlich
Zeit: 18:02 - 18:25 Anlass: Sitzung
Raum: Rathaus, Sitzungsraum, Algermissen, Marktstraße 7
Ort:
066/2013 19. Änderung F-Plan zum B-Plan Nr. 10 "Wischhofacker II"
Öffentliche Auslegung
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Godehard Voges
Federführend:Fachbereich IV - Bauen und Sport   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Beratung zur Änderung des F-Planes wird an dieser Stelle gemeinsam mit der Aufstellung des Bebauungsplanes (TOP 4) durchgeführt.

 

Herr Voges erläutert zunächst, dass es sich um die notwendige Änderung des Flächennutzungsplanes und den anschließenden Bebauungsplan handelt.

 

Beide Planverfahren werden parallel durchgeführt.

 

Für die Planverfahren hat der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung vom 10.12.2012 den Aufstellungsbeschluss gefasst. Die frühzeitigen Beteiligungen wurden auf Beschluss des Verwaltungsausschusses am 22.04.2013 in der Zeit vom 02.05. – 03.06.2013 durchgeführt. Die im Rahmen der Beteiligungen von vorgebrachten Bedenken und Anregungen sind der Vorlage beigefügt. Zu den Erläuterungen der wesentlichen Bedenken und Anregungen weist Herr Voges darauf hin, dass die Denkmalpflege mitteilt dass mit Funden und Befunden aus der mittelalterlichen Steinzeit zu rechnen ist. Es ist daher eine entsprechende Archäologische Begleitung notwendig. Weiterhin wird von ihm darauf hingewiesen, dass nunmehr eine externe Ausgleichsfläche eingearbeitet wurde und die Abwägung hinsichtlich der Pflanzfläche auf der Außenseite des Baugebietes von 3 auf 4 m erweitert wurde..

 

Herr Espenhain weist darauf hin, dass in der Abwägung die Breite des Grünstreifens eine Breite von minimal 4 m haben soll.

 

Auf Nachfrage von Herrn Gerhardy teilt Herr Voges mit, dass es sich bei der festgesetzten II-Geschossigkeit im Wesentlichen um eine besser Vermarktungsfähigkeit des Baugebietes handelt. Ebenfalls wird auf Nachfrage von Herrn Gerhardy durch Herrn Voges mitgeteilt, dass die Grundstücksgröße nicht im Planverfahren festgelegt werden, sondern erst in der späteren Ausbauplanung.

 

Herr Rohde verliest den Beschlussvorschlag der Vorlage 66 / 13:

 


Die im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Bedenken und Anregungen werden, wie der Vorlage 66 / 13 beigefügt, abgewogen.

 

Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wird beschlossen.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig


Öffnungszeiten Rathaus


Montag: 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: Termine nur nach Vereinbarung
Mittwoch: 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag: Termine nur nach Vereinbarung
Freitag: Termine nur nach Vereinbarung

Online-Terminbuchungen                          

 

Elster