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Auszug - Haushaltssatzung 2024 der Gemeinde Algermissen einschließlich Haushaltsplan, Investitionsprogramm, mittelfristiger Ergebnis- und Finanzplanung, Stellenplan und Haushaltssicherungskonzept 2024  

Sitzung des Rates der Gemeinde Algermissen
TOP: Ö 5
Gremium: Rat der Gemeinde Algermissen Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Mo, 11.12.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:05 Anlass: Sitzung
Raum: Gaststätte Platz, GT Lühnde, Bolzumer Tor 14, Algermissen
Ort:
086/2023 Haushaltssatzung 2024 der Gemeinde Algermissen einschließlich Haushaltsplan, Investitionsprogramm, mittelfristiger Ergebnis- und Finanzplanung, Stellenplan und Haushaltssicherungskonzept 2024
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Ronja Lindenberg
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzen   
 
Wortprotokoll

Für die CDU Fraktion teilt Ratsherr Rhode mit, dass seine Fraktion die Haushaltssatzung 2024 heute gerne beschlossen hätte. Man habe die von der Verwaltung angeführten Probleme bei späterer Beschlussfassung erkannt und offene Fragen mit der Verwaltung rechtzeitig klären können.

 

Ratsherr Herbst führt für die Gruppe aus, dass der Zeitraum für eine sachgerechte Vorbereitung einer Entscheidung mit nur fünf Wochen zu knapp bemessen gewesen sei. Zwischenzeitlich sei ein umfassender Fragenkatalog zu Bestandteilen der Haushaltssatzung an die Verwaltung gerichtet worden, dessen Beantwortung ausstehe. Nach Vorlage werde man Anfang des Jahres eine Haushaltsklausur abhalten und entsprechende Entscheidungen vorbereiten können.

 

Ratsvorsitzender Gerhardy nutzt die Gelegenheit und berichtet aus der Kreispolitik über die aus der Kindertagesbetreuung resultierenden Defizite der Städte und Gemeinden. Diese beliefen sich aktuell auf ca. 40.000.000 € kreisweit.

 

Bürgermeister Schmidt sieht in der Aufgabe der Kindertagesbetreuung eine politisch gewollte, sinnvolle Investition in die Zukunft und man müsse davon abkommen, in diesem Zusammenhang ausschließlich von Defiziten sprechen zu müssen. Der vom Landkreis um 1.200.000 € erhöhte Zuschuss an die Städte und Gemeinden sei für eine kostendeckende Finanzierung dieser Aufgabe bei Weitem nicht auskömmlich.

 

Eine Beschlussfassung zu TOP 5 findet nicht statt.

 


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