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Auszug - Investitionsplan Klimaneutralität - Antrag der Gruppe SPD/Bündnis90 Die Grünen/Unabhängige im Rat der Gemeinde Algermissen vom 16.09.2023  

Sitzung des Rates der Gemeinde Algermissen
TOP: Ö 6
Gremium: Rat der Gemeinde Algermissen Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 11.12.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:05 Anlass: Sitzung
Raum: Gaststätte Platz, GT Lühnde, Bolzumer Tor 14, Algermissen
Ort:
072/2023 Investitionsplan Klimaneutralität - Antrag der Gruppe SPD/Bündnis90 Die Grünen/Unabhängige im Rat der Gemeinde Algermissen vom 16.09.2023
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Markus Peisker
Federführend:Bürgermeister   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Ratsherr Brinkmann begründet in einer ausführlichen Stellungnahme den vorliegenden Antrag der Gruppe SPD/Bündnis90 Die Grünen/Unabhängige und beschreibt dabei den Fahrplan zum Erreichen der beschriebenen Ziele. Aktuell seien vier gemeindeeigene Gebäude (Turnhallen in Algermissen, Altbau GS Algermissen, GS Lühnde) für ca. 65% des CO²-Ausstoßes der Gemeinde Algermissen verantwortlich. Dieses zeige den Investitionsbedarf hin zur Klimaneutralität in eklatanter Weise auf. Letztendlich führen die geplanten Investitionen in den Klimaschutz zu langfristigen Kostenersparnissen.

 

Ratsherr Mumme unterstützt den eingebrachten Antrag und erwähnt dabei die ergänzenden Vorschläge der Verwaltung.

Bürgermeister Schmidt führt aus, dass der Antrag im Ausschuss für nachhaltige Gemeindeentwicklung und Verkehrswende sowie im Verwaltungsausschuss behandelt und mit einem von ihm einbrachten Zusatz beschlossen worden sei. Der ergänzende Vorschlag der Verwaltung wird von Herrn Voges erläutert.

 

Es wird sodann folgender Beschluss gefasst:

 


Beschlussvorschlag:

Gemäß dem Antrag der Gruppe SPD/Bündnis90 Die Grünen/Unabhängige im Rat der Gemeinde Algermissen vom 16.09.2023.

 

Auf Grundlage der Drucksache 48/2023 „CO2-basierter Prioritätenkatalog zur Sanierung des Gebäudebestandes" erstellt die Verwaltung einen Investitionsplan für die kommunalen Gebäude mit dem Ziel des klimaneutralen Betriebes nach Maßgabe von § 3 (1) des Niedersächsischen Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes und zur Minderung der Folgen des Klimawandels. Die geplanten Kosten fließen in die mittelfristige Finanzplanung ein. Fördermittel sind maximal zu akquirieren.

Die Verwaltung trifft jährlich zu der Haushaltsberatung eine an sachlichen Gesichtspunkten (CO2-Einsparung, Notwendigkeit, Investitionskosten, Einsparpotential hinsichtlich Energiekosten, Umsetzbarkeit auch hinsichtlich finanzieller und personeller Ressourcen) orientierte Auswahl für die Planung von Maßnahmen im Folgejahr. Im Folgejahr erfolgt die Planung bis einschließlich Erstellung eines Leistungsverzeichnisses. Die zu erstellende Ausbauplanung wird vom Fachausschuss beraten und vom Verwaltungsausschuss beschlossen. Im darauf folgenden Jahr erfolgt dann bei Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln die Umsetzung der Maßnahme.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig.

 


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