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Auszug - Antrag zur Prüfung der Anpassung des Aufgabenfeldes der ABEG (Algermissener Bauland-Entwicklungs-Gesellschaft), Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Gemeinde Algermissen vom 12.06.2023  

Sitzung des Rates der Gemeinde Algermissen
TOP: Ö 8
Gremium: Rat der Gemeinde Algermissen Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 07.11.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:50 Anlass: Sitzung
Raum: Gaststätte Weiterer, Algermissen, Marktstraße 13
Ort:
052/2023 Gemäß dem der Vorlage beigefügten Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Gemeinde Algermissen vom 12.06.2023 - Antrag zur Prüfung der Anpassung des Aufgabenfeldes der ABEG (Algermissener Bauland-Entwicklungs-Gesellschaft)
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Schmidt, Frank-Thomas
Federführend:Bürgermeister   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Ratsvorsitzender Gerhardy erläutert die Beschlussvorlage und geht dabei auf den von der Gruppe S/G/U und der CDU-Fraktion gemeinsam eingebrachten Antrag vom 06.11.2023 ein. Dieser wird anschließend von Ratsherrn Mumme erläutert. Ratsherr Schlemeyer betont die gute, überparteiliche Zusammenarbeit zu diesem Thema.

 

Der Änderungsantrag wird als weiterführender Antrag zur Beschlussvorlage behandelt.

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 


Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung erhält den Auftrag zur Prüfung der Anpassung des Aufgabenfeldes der ABEG (Algermissener-Bauland-Entwicklungs-Gesellschaft) zur Erweiterung ihres Wirkungs- und Aufgabenfeldes zu einer Gemeindeentwicklungsgesellschaft mit den möglichen Schwerpunkten:

- Entwicklung von Wohn- und Gewerbeflächen, bzw. Upcycling/Restaurierung von Bestandsgebäuden

- Bau/Vermietung/Unterhaltung/Instandsetzung von gemeindedienlichen Gebäuden

- Bau/Vermietung/Unterhaltung/Vermarktung von Energieerzeugungsanlagen

- Entwicklung/Vermarktung/Verkauf/Verpachtung von Bau-, Wohn- und Gewerbeland/-flächen

- Entwicklung von Infrastrukturen zur Unterstützung eines kommunalen ÖPNV

- Bau/Vermietung/Verpachtung/Unterhaltung von Unterstützende bauliche Maßnahmen zu Verbesserung der Verkehrssicherheit für den z. B. Rad- und Fußverkehr.

- Investor/Co.-Investor auch in privatwirtschaftlichen/kommerziellen Entwicklungsprojekten, z. B. Quartierkonzepten, Energieprojekte, Bürgergenossenschaften etc.

Weiterhin sind künftig die Vertreter des Gemeinderates und der Verwaltung in der ABEG (Algermissener-Bauland-Entwicklungs-Gesellschaft) den Ratsmitgliedern gegenüber in nichtöffentlicher Weise auskunftspflichtig. Dadurch und durch die Verschwiegenheitspflicht der Ratsmitglieder werden diese Informationen vertraulich behandelt. Um eine wirtschaftliche Gefährdung auszuschließen, bleiben Grundstückspreise/Kaufpreise von dieser Informationspflicht ausgeschlossen.

Hierzu ist es notwendig nach einer positiven Prüfung und Beschlussfassung, die entsprechenden Vereinbarungen unter den Anteilseignern der ABEG neu zutreffen, entsprechende Satzungsbestandteile anzupassen und den Gesellschaftervertrag entsprechend zu ändern.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig bei einer Enthaltung.

 


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