Hilfsnavigation
Seiteninhalt

Auszug - Bericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Hildesheim über die Prüfung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2018 a.) Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss b.) Deckung des Fehlbetrages des ordentlichen Jahresergebnisses 2018 gem. § 24 Abs. 1 KomHKVO c.) Zuführung des außerordentlichen Jahresergebnisses 2018 gem. § 58 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG d.) Entlastung des Bürgermeisters gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG  

Sitzung des Rates der Gemeinde Algermissen
TOP: Ö 7
Gremium: Rat der Gemeinde Algermissen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 07.07.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:35 Anlass: Sitzung
Raum: Gaststätte Weiterer, Algermissen, Marktstraße 13
Ort:
026/2022 Bericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Hildesheim über die Prüfung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2018
a.) Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss
b.) Deckung des Fehlbetrages des ordentlichen Jahresergebnisses 2018 gem. § 24 Abs. 1 KomHKVO
c.) Zuführung des außerordentlichen Jahresergebnisses 2018 gem. § 58 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG
d.) Entlastung des Bürgermeisters gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Ronja Lindenberg
Federführend:Fachbereich II - Finanzen   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Tagesordnungspunkte 7 und 8 werden zusammen behandelt.

 

Frau Lindenberg erläutert die Vorlagen 026/2022 und 027/2022. Sie weist darauf hin, dass die Rechnungsergebnisse 2018 und 2019 defizitär seien.

 

Es habe keine Prüfungsfeststellungen gegeben.

 

Die Ratsherren Rohde und Herbst danken insbesondere Frau Lindenberg aber auch der gesamten Verwaltung für die gute Arbeit. Auch Bürgermeister Moegerle bedankt sich und erklärt, dass viele gute Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Gemeinde Algermissen tätig seien.

 

Abschließend wird folgender Beschluss gefasst:

 


Beschlussvorschlag:

 

a.)     Der Rat der Gemeinde Algermissen beschließt den mit Datum vom 17.12.2019 durch den Bürgermeister festgestellten Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2018.

b.)    Das im Jahresabschluss 2018 festgestellte negative Ergebnis im ordentlichen Bereich in Höhe von 1.129.403,90 € wird durch die Entnahme aus der Überschussrücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gedeckt.

c.)     Der im Jahresabschluss 2018 festgestellte Überschuss im außerordentlichen Bereich in Höhe von 298.611,10 € wird der Überschussrücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.

d.)    Der Rat der Gemeinde Algermissen beschließt, dem Bürgermeister für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2018 gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG die Entlastung zu erteilen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig.

 


Öffnungszeiten Rathaus


Montag: 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: Termine nur nach Vereinbarung
Mittwoch: 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag: Termine nur nach Vereinbarung
Freitag: Termine nur nach Vereinbarung

Online-Terminbuchungen                          

 

Elster