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Tagesordnung - 7. Sitzung des Ortsrates Algermissen  

Bezeichnung: 7. Sitzung des Ortsrates Algermissen
Gremium: Ortsrat Algermissen
Datum: Mo, 08.04.2013 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:20 Anlass: Sitzung

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung    
Ö 2  
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am 04.12.2012
SI/2012/080  
Ö 3     Mitteilungen der Verwaltung    
Ö 3.1  
Sachstand Lange Straße 3    
Ö 3.2  
Erwerb eine Klimabaumes    
Ö 3.3  
Breitbandversorgung    
Ö 3.4  
Erweiterung Firma Abadi    
Ö 3.5  
Gespräche Kali + Salz    
Ö 3.6  
Alter REWE-Markt    
Ö 3.7  
Ziegelei    
Ö 4  
Verkauf Flurstück 67 / 32, Flur 8, Gemarkung Algermissen (Sandweg 34)
016/2013  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:  

Die Gemeinde Algermissen stimmt der Veräußerung des Erbaurechtes an Herrn Ashkan Shademan, Am Anger 1, 30890 Barsinghausen und der Belastung des Erbaurechtes mit einer Grundschuld nebst Zinsen und Nebenleistung zu.

 

Gleichzeitig wird der einzutragenden Grundschuld der Vorrang vor den in Abteilung II lfd. Nr. 1 + 2 eingetragenen Rechten (Erbbauzins und Vorkaufsrecht) eingeräumt.

 

Die Gemeinde Algermissen überträgt das Grundstück 67 / 32, Flur 8, Gemarkung Algermissen (Sandweg 34) mit einer Größe von 108 qm zum Preis von pauschal 3.000 an Herrn Shademann. Die Kosten zur Durchführung des Vertrages sind vom Käufer zu tragen.

   
    GREMIUM: Ortsrat Algermissen    DATUM: Mo, 08.04.2013    TOP: Ö 4
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
    Die Gemeinde Algermissen stimmt der Veräußerung des Erbaurechtes an Herrn Ashkan Shademan, Am Anger 1, 30890 Barsinghausen und der Belastung des Erbaurechtes mit einer Grundschuld nebst Zinsen und Nebenleistung zu

Die Gemeinde Algermissen stimmt der Veräußerung des Erbaurechtes an Herrn Ashkan Shademan, Am Anger 1, 30890 Barsinghausen und der Belastung des Erbaurechtes mit einer Grundschuld nebst Zinsen und Nebenleistung zu.

 

Gleichzeitig wird der einzutragenden Grundschuld der Vorrang vor den in Abteilung II lfd. Nr. 1 + 2 eingetragenen Rechten (Erbbauzins und Vorkaufsrecht) eingeräumt.

 

Die Gemeinde Algermissen überträgt das Grundstück 67 / 32, Flur 8, Gemarkung Algermissen (Sandweg 34) mit einer Größe von 108 qm zum Preis von pauschal 3.000 € an Herrn Shademann. Die Kosten zur Durchführung des Vertrages sind vom Käufer zu tragen.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Abstimmungsergebnis: einstimmig

   
    GREMIUM: Finanzausschuss    DATUM: Di, 09.04.2013    TOP: Ö 9
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
    Die Gemeinde Algermissen stimmt der Veräußerung des Erbaurechtes an Herrn Ashkan Shademan, Am Anger 1, 30890 Barsinghausen und der Belastung des Erbaurechtes mit einer Grundschuld nebst Zinsen und Nebenleistung zu

Die Gemeinde Algermissen stimmt der Veräußerung des Erbaurechtes an Herrn Ashkan Shademan, Am Anger 1, 30890 Barsinghausen und der Belastung des Erbaurechtes mit einer Grundschuld nebst Zinsen und Nebenleistung zu.

 

Gleichzeitig wird der einzutragenden Grundschuld der Vorrang vor den in Abteilung II lfd. Nr. 1 + 2 eingetragenen Rechten (Erbbauzins und Vorkaufsrecht) eingeräumt.

 

Die Gemeinde Algermissen überträgt das Grundstück 67 / 32, Flur 8, Gemarkung Algermissen (Sandweg 34) mit einer Größe von 108 qm zum Preis von pauschal 3.000 € an Herrn Shademann. Die Kosten zur Durchführung des Vertrages sind vom Käufer zu tragen.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Abstimmungsergebnis: einstimmig

   
    GREMIUM: Rat der Gemeinde Algermissen    DATUM: Mo, 15.04.2013    TOP: Ö 14
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
    Die Gemeinde Algermissen stimmt der Veräußerung des Erbaurechtes an Herrn Ashkan Shademan, Am Anger 1, 30890 Barsinghausen und der Belastung des Erbaurechtes mit einer Grundschuld nebst Zinsen und Nebenleistung zu

Die Gemeinde Algermissen stimmt der Veräußerung des Erbaurechtes an Herrn Ashkan Shademan, Am Anger 1, 30890 Barsinghausen und der Belastung des Erbaurechtes mit einer Grundschuld nebst Zinsen und Nebenleistung zu.

 

Gleichzeitig wird der einzutragenden Grundschuld der Vorrang vor den in Abteilung II lfd. Nr. 1 + 2 eingetragenen Rechten (Erbbauzins und Vorkaufsrecht) eingeräumt.

 

Die Gemeinde Algermissen überträgt das Grundstück 67 / 32, Flur 8, Gemarkung Algermissen (Sandweg 34) mit einer Größe von 108 qm zum Preis von pauschal 3.000 € an Herrn Shademann. Die Kosten zur Durchführung des Vertrages sind vom Käufer zu tragen.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Abstimmungsergebnis: einstimmig

   
    GREMIUM: Verwaltungsausschuss    DATUM: Mo, 15.04.2013    TOP: N 4
    STATUS DER SITZUNG: nichtöffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
    Die Gemeinde Algermissen stimmt der Veräußerung des Erbaurechtes an Herrn Ashkan Shademan, Am Anger 1, 30890 Barsinghausen und der Belastung des Erbaurechtes mit einer Grundschuld nebst Zinsen und Nebenleistung zu

Die Gemeinde Algermissen stimmt der Veräußerung des Erbaurechtes an Herrn Ashkan Shademan, Am Anger 1, 30890 Barsinghausen und der Belastung des Erbaurechtes mit einer Grundschuld nebst Zinsen und Nebenleistung zu.

 

Gleichzeitig wird der einzutragenden Grundschuld der Vorrang vor den in Abteilung II lfd. Nr. 1 + 2 eingetragenen Rechten (Erbbauzins und Vorkaufsrecht) eingeräumt.

 

Die Gemeinde Algermissen überträgt das Grundstück 67 / 32, Flur 8, Gemarkung Algermissen (Sandweg 34) mit einer Größe von 108 qm zum Preis von pauschal 3.000 € an Herrn Shademann. Die Kosten zur Durchführung des Vertrages sind vom Käufer zu tragen.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Ö 5  
Nachbesprechung der Bürgerversammlung 2013 / Anschaffung für Grundschule Algermissen    
Ö 6  
Information / aktueller Sachstand Dorferneuerung "Sanierung Altes Wasserwerk"; Vorstellung der Planungen des Vereins AKB    
Ö 7  
Aufstellen des Maibaumes / Feier am 1. Mai    
Ö 8  
Private Pflege von öffentlichen Beeten in der Ortschaft    
Ö 9  
Anschaffung Weihnachtsbeleuchtung    
Ö 10  
Seniorenfahrt 2013    
Ö 11  
Schöffenbenennung für Amts-/Landgericht Hildesheim    
Ö 12     Anfragen und Anregungen    
Ö 12.1  
Wasserpreis Purena    
Ö 12.2  
Notinsel    
Ö 12.3  
Fahrbanmarkierung Marktstraße    
Ö 12.4  
Einmündung Alte Straße    
Ö 12.5  
Stichkanal    
Ö 12.6  
Termin nächste Ortsratssitzung    
Ö 13  
Einwohnerfragestunde    
             

Öffnungszeiten Rathaus


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Dienstag: Termine nur nach Vereinbarung
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