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TOP | Betreff | Vorlage | ||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | |||||
Ö 2 | Mitteilungen der Verwaltung | |||||
Ö 3 | (nichtöffentlich) | |||||
Ö 4 | Gemeindeentwicklungskonzept | 053/2014 | ||||
VORLAGE | ||||||
Beschlussvorschlag: Das in Allris (unter Dokumente) hinterlegte Gemeindeentwicklungskonzept wird positiv als Grundlage der weiteren Entwicklung der Gemeinde Algermissen zur Kenntnis genommen.
Das Einzelhandelskonzept mit der Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs „Ortsmitte“ sowie die „Algermissener Sortimentsliste“ wird als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen. |
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GREMIUM: Finanzausschuss DATUM: Do, 24.07.2014 TOP: Ö 4 | ||||||
STATUS DER SITZUNG: öffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen | ||||||
Das in Allris (unter Dokumente) hinterlegte Gemeindeentwicklungskonzept wird positiv als Grundlage der weiteren Entwicklung der Gemeinde Algermissen zur Kenntnis genommen.
Das Einzelhandelskonzept mit der Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs „Ortsmitte“ sowie die „Algermissener Sortimentsliste“ wird als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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GREMIUM: Rat der Gemeinde Algermissen DATUM: Mo, 28.07.2014 TOP: Ö 15 | ||||||
STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen | ||||||
Das in Allris (unter Dokumente) hinterlegte Gemeindeentwicklungskonzept wird positiv als Grundlage der weiteren Entwicklung der Gemeinde Algermissen zur Kenntnis genommen.
Das Einzelhandelskonzept mit der Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs „Ortsmitte“ sowie die „Algermissener Sortimentsliste“ wird als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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GREMIUM: Verwaltungsausschuss DATUM: Mo, 28.07.2014 TOP: N 8 | ||||||
STATUS DER SITZUNG: nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen | ||||||
Das in Allris (unter Dokumente) hinterlegte Gemeindeentwicklungskonzept wird positiv als Grundlage der weiteren Entwicklung der Gemeinde Algermissen zur Kenntnis genommen.
Das Einzelhandelskonzept mit der Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs „Ortsmitte“ sowie die „Algermissener Sortimentsliste“ wird als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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Ö 5 | Anfragen und Anregungen | |||||
Ö 5.1 | Sanierung Schlesische Straße | |||||
Ö 5.2 | Fußweg Heerstraße | |||||
Ö 6 | Einwohnerfragestunde | |||||
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