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Tagesordnung - 3. Sitzung des Rates der Gemeinde Algermissen  

Bezeichnung: 3. Sitzung des Rates der Gemeinde Algermissen
Gremium: Rat der Gemeinde Algermissen
Datum: Do, 02.02.2012 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 19:45 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrhaus Groß Lobke, Wätzumer Straße 4
Ort:

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung    
Ö 2  
Genehmigung der Niederschrift über die 2. Sitzung am 13.12.2011
SI/2011/013  
Ö 3     Mitteilungen der Verwaltung    
Ö 3.1  
Ratsinfo AÖR    
Ö 3.2  
Nächste Ratssitzung    
Ö 3.3  
Neues Gaststättengesetz    
Ö 3.4  
Brandabschnittsleiter    
Ö 3.5  
Funkverkehr DB    
Ö 3.6  
Regenwasserentgelt    
Ö 4  
Kindertagesbetreuung 2012
Enthält Anlagen
003/2012  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

1.

Die Bedarfsplanung Kindertagesbetreuung 2012 wird zur Kenntnis genommen (wurde bereits übersandt).

 

2.

Mit dem ev.-luth. Kirchenkreis Hildesheim Sarstedt wird ein Vertrag zum Betrieb der Kindertagesstätte in Groß Lobke zunächst für den Zeitraum 01.08.2012 bis 31.07.2015 geschlossen. Zu Beginn des Kindertagesstättenjahres 2014/2015 wird mit dem Kirchenkreis über den Weiterbetrieb verhandelt.

 

In diesem Vertrag ist vorzusehen, dass von Eltern deren Kinder ihren gewöhnlichen Aufenthalt nach Maßgabe des § 86 SGB VIII nicht im Gebiet der Gemeinde Algermissen haben, einen monatlichen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 50 € erhoben wird.

 

Die Kindertagesstätte wird als eingruppige altersübergreifende Einrichtung für Kinder von 1 ½ Jahren bis zum Schuleintritt geführt.

 

Der Betrieb der altersübergreifenden Einrichtung wird im Sommer 2012 mit einer Betreuungszeit von 7.30 bis 14.30 Uhr (einschl. Sonderöffnungszeiten) begonnen.

 

3.

Im Kindergarten St. Martin in Lühnde wird, sofern ohne erhebliche bauliche Maßnahmen möglich, zum 01.08.2012 eine reine Kindergartengruppe in eine altersübergreifende Gruppe zur Betreuung von Kindern ab 1 ½ Jahren bis zum Schuleintritt eingerichtet.

 

   
    GREMIUM: Ortsrat Groß Lobke    DATUM: Mi, 01.02.2012    TOP: Ö 3
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
    1

1.

Die Bedarfsplanung Kindertagesbetreuung 2012 wird zur Kenntnis genommen (wurde bereits übersandt).

 

2.

Mit dem ev.-luth. Kirchenkreis Hildesheim Sarstedt wird ein Vertrag zum Betrieb der Kindertagesstätte in Groß Lobke zunächst für den Zeitraum 01.08.2012 bis 31.07.2015 geschlossen. Zu Beginn des Kindertagesstättenjahres 2014/2015 wird mit dem Kirchenkreis über den Weiterbetrieb verhandelt.

 

In diesem Vertrag ist vorzusehen, dass von Eltern deren Kinder ihren gewöhnlichen Aufenthalt nach Maßgabe des § 86 SGB VIII nicht im Gebiet der Gemeinde Algermissen haben, einen monatlichen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 50 € erhoben wird.

 

Die Kindertagesstätte wird als eingruppige altersübergreifende Einrichtung für Kinder von 1 ½ Jahren bis zum Schuleintritt geführt.

 

Der Betrieb der altersübergreifenden Einrichtung wird im Sommer 2012 mit einer Betreuungszeit von 7.30 bis 14.30 Uhr (einschl. Sonderöffnungszeiten) begonnen.

 

3.

Im Kindergarten St. Martin in Lühnde wird, sofern ohne erhebliche bauliche Maßnahmen möglich, zum 01.08.2012 eine reine Kindergartengruppe in eine altersübergreifende Gruppe zur Betreuung von Kindern ab 1 ½ Jahren bis zum Schuleintritt eingerichtet.

 

Abstimmungsergebnis Ortsrat Groß Lobke : einstimmig

Abstimmungsergebnis Ortsrat Groß Lobke : einstimmig

 

Abstimmungsergebnis Sozialausschuss: einstimmig

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Präsentation Kindertagesstättenbedarfsplan (95 KB)    
   
    GREMIUM: Sozialausschuss    DATUM: Mi, 01.02.2012    TOP: Ö 3
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
    1

1.

Die Bedarfsplanung Kindertagesbetreuung 2012 wird zur Kenntnis genommen (wurde bereits übersandt).

 

2.

Mit dem ev.-luth. Kirchenkreis Hildesheim Sarstedt wird ein Vertrag zum Betrieb der Kindertagesstätte in Groß Lobke zunächst für den Zeitraum 01.08.2012 bis 31.07.2015 geschlossen. Zu Beginn des Kindertagesstättenjahres 2014/2015 wird mit dem Kirchenkreis über den Weiterbetrieb verhandelt.

 

In diesem Vertrag ist vorzusehen, dass von Eltern deren Kinder ihren gewöhnlichen Aufenthalt nach Maßgabe des § 86 SGB VIII nicht im Gebiet der Gemeinde Algermissen haben, einen monatlichen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 50 € erhoben wird.

 

Die Kindertagesstätte wird als eingruppige altersübergreifende Einrichtung für Kinder von 1 ½ Jahren bis zum Schuleintritt geführt.

 

Der Betrieb der altersübergreifenden Einrichtung wird im Sommer 2012 mit einer Betreuungszeit von 7.30 bis 14.30 Uhr (einschl. Sonderöffnungszeiten) begonnen.

 

3.

Im Kindergarten St. Martin in Lühnde wird, sofern ohne erhebliche bauliche Maßnahmen möglich, zum 01.08.2012 eine reine Kindergartengruppe in eine altersübergreifende Gruppe zur Betreuung von Kindern ab 1 ½ Jahren bis zum Schuleintritt eingerichtet.

 

Abstimmungsergebnis Ortsrat Groß Lobke : einstimmig

Abstimmungsergebnis Ortsrat Groß Lobke : einstimmig

 

Abstimmungsergebnis Sozialausschuss: einstimmig

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Präsentation Kindertagesstättenbedarfsplan (95 KB)    
   
    GREMIUM: Rat der Gemeinde Algermissen    DATUM: Do, 02.02.2012    TOP: Ö 4
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
    1

1.

Die Bedarfsplanung Kindertagesbetreuung 2012 wird zur Kenntnis genommen (wurde bereits übersandt).

 

2.

Mit dem ev.-luth. Kirchenkreis Hildesheim Sarstedt wird ein Vertrag zum Betrieb der Kindertagesstätte in Groß Lobke zunächst für den Zeitraum 01.08.2012 bis 31.07.2015 geschlossen. Zu Beginn des Kindertagesstättenjahres 2014/2015 wird mit dem Kirchenkreis über den Weiterbetrieb verhandelt.

 

In diesem Vertrag ist vorzusehen, dass von Eltern deren Kinder ihren gewöhnlichen Aufenthalt nach Maßgabe des § 86 SGB VIII nicht im Gebiet der Gemeinde Algermissen haben, einen monatlichen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 50 € erhoben wird.

 

Die Kindertagesstätte wird als eingruppige altersübergreifende Einrichtung für Kinder von 1 ½ Jahren bis zum Schuleintritt geführt.

 

Der Betrieb der altersübergreifenden Einrichtung wird im Sommer 2012 mit einer Betreuungszeit von 7.30 bis 14.30 Uhr (einschl. Sonderöffnungszeiten) begonnen.

 

3.

Im Kindergarten St. Martin in Lühnde wird, sofern ohne erhebliche bauliche Maßnahmen möglich, zum 01.08.2012 eine reine Kindergartengruppe in eine altersübergreifende Gruppe zur Betreuung von Kindern ab 1 ½ Jahren bis zum Schuleintritt eingerichtet.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Abstimmungsergebnis: einstimmig

   
    GREMIUM: Verwaltungsausschuss    DATUM: Do, 02.02.2012    TOP: N 4
    STATUS DER SITZUNG: nichtöffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
    1

1.

Die Bedarfsplanung Kindertagesbetreuung 2012 wird zur Kenntnis genommen (wurde bereits übersandt).

 

2.

Mit dem ev.-luth. Kirchenkreis Hildesheim Sarstedt wird ein Vertrag zum Betrieb der Kindertagesstätte in Groß Lobke zunächst für den Zeitraum 01.08.2012 bis 31.07.2015 geschlossen. Zu Beginn des Kindertagesstättenjahres 2014/2015 wird mit dem Kirchenkreis über den Weiterbetrieb verhandelt.

 

In diesem Vertrag ist vorzusehen, dass von Eltern deren Kinder ihren gewöhnlichen Aufenthalt nach Maßgabe des § 86 SGB VIII nicht im Gebiet der Gemeinde Algermissen haben, einen monatlichen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 50 € erhoben wird.

 

Die Kindertagesstätte wird als eingruppige altersübergreifende Einrichtung für Kinder von 1 ½ Jahren bis zum Schuleintritt geführt.

 

Der Betrieb der altersübergreifenden Einrichtung wird im Sommer 2012 mit einer Betreuungszeit von 7.30 bis 14.30 Uhr (einschl. Sonderöffnungszeiten) begonnen.

 

3.

Im Kindergarten St. Martin in Lühnde wird, sofern ohne erhebliche bauliche Maßnahmen möglich, zum 01.08.2012 eine reine Kindergartengruppe in eine altersübergreifende Gruppe zur Betreuung von Kindern ab 1 ½ Jahren bis zum Schuleintritt eingerichtet.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Ö 5  
Unvermutete Kassenprüfung der Gemeindekasse Algermissen hier: Bericht vom 08.11.2011
001/2012  
Ö 6  
Ernennung von Herrn Franz-Ferdinand Kawulak zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Algermissen
002/2012  
Ö 7  
Ernennung von Herrn Gerald Hommann zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Ummeln
051/2011  
Ö 8  
Verkauf des ehemaligen Feuerwehrhauses in Ummeln, Voßbergstraße 2
048/2011  
Ö 9  
Entwicklung eines zukunftsorientierten Energiekonzeptes für unsere Gemeinde SPD-Antrag vom 05.12.2011
Enthält Anlagen
005/2012  
Ö 10     Anfragen und Anregungen    
Ö 10.1  
Neujahrsempfang    
Ö 10.2  
Fußboden Turnhalle Jahnstraße    
Ö 10.3  
Regenwasserentgelt    
Ö 10.4  
Buslinie 330    
Ö 10.5  
Gemeindestrukturreform    
Ö 11  
Einwohnerfragestunde    
             

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