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Winterdienst in der Gemeinde Algermissen

Schnee und Eis gehören zum Winter dazu – für einen sicheren Weg durch die kalte Jahreszeit sind wir gemeinsam verantwortlich.

Wenn die Temperaturen sinken und Schnee oder Glätte einsetzen, ist auch der Winterdienst der Gemeinde Algermissen im Einsatz. Aufgrund der Länge unseres Straßennetzes von rund 37,6 km kann jedoch nicht jede Straße gleichzeitig geräumt und gestreut werden.

🚜 Was macht die Gemeinde?

Der Winterdienst der Gemeinde Algermissen wird nach einem festgelegten Prioritätenplan durchgeführt. Dabei konzentrieren sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bauhofes zunächst auf verkehrswichtige und besonders gefährliche Bereiche.

Dazu gehören insbesondere wichtige Verkehrswege sowie Gefahrenstellen, beispielsweise an Steigungen, Kreuzungen und vergleichbaren Bereichen.

Die Räum- und Streufahrzeuge sind dabei häufig schon unterwegs, wenn die meisten von uns noch schlafen. Trotzdem kann es bei starkem Schneefall oder Glatteis zu Verzögerungen kommen – insbesondere dann, wenn mehrere Bereiche gleichzeitig betroffen sind.

Bitte fahren Sie deshalb stets vorsichtig und angepasst an die Witterungs- und Straßenverhältnisse. Planen Sie bei winterlichen Bedingungen gegebenenfalls etwas mehr Zeit für Ihren Weg ein.

🗺️ Wo wird geräumt?

Welche Straßen und Bereiche im Gemeindegebiet im Rahmen des kommunalen Winterdienstes geräumt beziehungsweise gestreut werden, können Sie den folgenden Plänen entnehmen:

Winterdienstplan Algermissen

Winterdienstplan Bledeln

Winterdienstplan Groß Lobke

Winterdienstplan Lühnde

Winterdienstplan Ummeln

Winterdienstplan Wätzum

Die Pläne zeigen die Bereiche, die im Rahmen des kommunalen Winterdienstes entsprechend der festgelegten Prioritäten bearbeitet werden.


🏠 Winterdienst vor Ihrem Grundstück

Nicht überall ist die Gemeinde für den Winterdienst zuständig. Auch Grundstückseigentümer und Anlieger haben nach den geltenden Vorschriften Winterdienstpflichten.

Bei Schnee und Eis sind die Gehwege sowie kombinierte Geh- und Radwege entsprechend den Vorgaben der Gemeinde Algermissen zu räumen und bei Glätte zu streuen.

Das ist zu beachten:

  • Gehwege einschließlich kombinierter Geh- und Radwege mit einer Breite von weniger als 1,50 m sind vollständig von Schnee zu räumen.
  • Bei Gehwegen mit einer Breite von mindestens 1,50 m ist ein ausreichend breiter Bereich für den Fußgängerverkehr freizuhalten.
  • Bei Glätte sind die entsprechenden Bereiche zu streuen.
  • In der Zeit von 07:00 bis 22:00 Uhr ist die Schneeräumung nach jedem Schneefall unverzüglich und bei länger anhaltendem Schneefall in angemessenen Zeitabständen zu wiederholen.
  • Ist über Nacht Schnee gefallen, muss die Schneeräumung bis spätestens 07:00 Uhr erfolgt sein.
  • Die Regelungen gelten sinngemäß auch für verkehrsberuhigte Bereiche sowie für Seitenstreifen an Straßen, an denen kein Gehweg beziehungsweise kombinierter Geh- und Radweg vorhanden ist.

💧 Bitte auch an die Gullys denken

Halten Sie bitte auch die Gosseneinläufe schnee- und eisfrei, damit Schmelz- und Tauwasser ungehindert ablaufen kann.

Wohin mit dem Schnee?

Geräumter Schnee und Eis müssen so gelagert werden, dass der Fahrzeug- und Fußgängerverkehr nicht gefährdet oder mehr als unvermeidbar behindert wird.

Bitte beachten Sie insbesondere:

Nicht erlaubt ist das Ablagern von Schnee und Eis auf:

  • Bushaltestellen
  • Durchgängen
  • Fußgängerüberwegen
  • Hydranten
  • Kanalschächten.

Ebenso darf geräumter Schnee nicht zurück auf die Fahrbahn geschoben oder geschaufelt werden.


🏡 Auch Dächer können zur Gefahr werden

Als Haus- beziehungsweise Grundstückseigentümer sind Sie ebenfalls dafür verantwortlich, Gefahren durch Eiszapfen, Schneeüberhänge oder größere Schneemengen auf Dächern zu beseitigen, wenn diese eine Gefahr für Personen oder Sachen im öffentlichen Verkehrsraum darstellen.


⚠️ Gemeinsam sicher durch den Winter

Winterdienst funktioniert nur gemeinsam.

Die Gemeinde Algermissen sorgt im Rahmen ihrer Möglichkeiten und der festgelegten Prioritäten für die Sicherheit auf den wichtigsten Verkehrswegen. Gleichzeitig sind Anlieger und Grundstückseigentümer verpflichtet, die ihnen obliegenden Winterdienstpflichten ordnungsgemäß wahrzunehmen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass der Bauhof bei winterlichen Wetterlagen nicht überall gleichzeitig sein kann.

Die Gemeinde wird die Einhaltung der bestehenden Winterdienstpflichten regelmäßig kontrollieren. Art und Umfang der Kontrollen richten sich dabei nach der jeweiligen Witterungssituation.


📄 Weitere Informationen und Rechtsgrundlagen

Die vollständigen Regelungen finden Sie in der Straßenreinigungsverordnung und der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Algermissen.

📎 Straßenreinigungsverordnung der Gemeinde Algermissen

📎 Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Algermissen

📎 Winterdienstpläne – Übersicht Gemeinde Algermissen

Bitte beachten Sie, dass für den Winterdienst die jeweils geltenden kommunalen Vorschriften maßgeblich sind.


Öffnungszeiten Rathaus


Montag: 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: Termine nur nach Vereinbarung
Mittwoch: 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag: Termine nur nach Vereinbarung
Freitag: Termine nur nach Vereinbarung

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