Wird Ihr Kind in einer Kita oder in der Tagespflege betreut und Sie können als Eltern die Kostenbeiträge für die Betreuung Ihrer Kinder in der Kita aufgrund Ihrer wirtschaftlichen Situation nicht oder nicht vollständig tragen, besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Prüfung der Zumutbarkeit im FamilienServiceBüro im Rathaus der Gemeinde Algermissen zu stellen.
Die Gewährung der Wirtschaftlichen Jugendhilfe ist einkommensabhängig und muss im Einzelfall geprüft werden.
Insbesondere Familien mit geringem Einkommen oder mit Bezug von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes wie Bürgergeld, nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld oder Kinderzuschlag (nicht Kindergeld) raten wir zu einer Antragsstellung.
Je nach Einzelfall können die Kosten für die Betreuung gegebenenfalls ganz oder teilweise übernommen werden.
Antrag auf wirtschaftliche Jugendhilfe » (PDF, 96 kB)
Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Freitag: | Termine nur nach Vereinbarung |