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Wirtschaftliche Jugendhilfe

Wird Ihr Kind in einer Kita oder in der Tagespflege betreut und Sie können als Eltern die Kostenbeiträge für die Betreuung Ihrer Kinder in der Kita aufgrund Ihrer wirtschaftlichen Situation nicht oder nicht vollständig tragen, besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Prüfung der Zumutbarkeit im FamilienServiceBüro im Rathaus der Gemeinde Algermissen zu stellen.

Die Gewährung der Wirtschaftlichen Jugendhilfe ist einkommensabhängig und muss im Einzelfall geprüft werden.

Insbesondere Familien mit geringem Einkommen oder mit Bezug von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes wie Bürgergeld, nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld oder Kinderzuschlag (nicht Kindergeld) raten wir zu einer Antragsstellung.

Je nach Einzelfall können die Kosten für die Betreuung gegebenenfalls ganz oder teilweise übernommen werden.

Kontakt

Birgit Piotrowski »
Fachbereich 3 - Kinder, Jugend und Familie
Familienservicebüro
Marktstraße 7
31191 Algermissen
Telefon: 05126 9100-16
Fax: 05126 9100-99
E-Mail oder Kontaktformular
Cornelia Algermissen »
Fachbereich 3 - Kinder, Jugend und Familie
Familienservicebüro
Marktstraße 7
31191 Algermissen
Telefon: 05126 9100-13
Fax: 05126 9100-91
E-Mail oder Kontaktformular

Öffnungszeiten Rathaus


Montag: 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: Termine nur nach Vereinbarung
Mittwoch: 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag: Termine nur nach Vereinbarung
Freitag: Termine nur nach Vereinbarung

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