Neues Verfahren von der Verwaltung erarbeitet
Die Interessen von Kindern und Jugendlichen bei Projekten und Maßnahmen der Gemeinde berücksichtigen - kann das funktionieren? Die Gemeindeverwaltung will das möglich machen und hat in mehreren Workshops erarbeitet, wie und bei welchen Fragestellungen die Interessenberücksichtigung möglich sein kann.
Die Gemeinde Algermissen trägt seit 2016 das Siegel Kinderfreundliche Kommune und hat sich mit einem sogenannten Aktionsplan auf den Weg gemacht, die Kinderrechte vor Ort umzusetzen. Dabei geht es zum Einen um Themen in den Bereichen Schutz, Förderung und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. Das können zum Beispiel Maßnahmen zur Ernährung oder zum Schutz vor Gefahren sein. Es können aber auch Möglichkeiten sein, an Entscheidungen der Kommune beteiligt zu sein oder die eigene Meinung bei Entscheidungsprozessen zu äußern. Einige Maßnahmen richten sich direkt an Kinder und Jugendliche, andere zielen eher auf eine strukturelle Veränderung ab.
Mit Hilfe einer Checkliste, eines Worksflow und einer Handreichung will die Gemeindeverwaltung die Interessen von Kindern und Jugendlichen zukünftig berücksichtigen. Dazu haben die Fachbereichsleitungen und der Bürgermeister in den Wintermonaten eine neue Vorgehensweise für Entscheidungsprozesse erarbeitetet. Bei großen Maßnahmen und Projekten, die aus dem Rathaus zur Entscheidung in den Gemeinderat gelangen, soll geprüft werden, ob Interessen von Kindern und Jugendlichen betroffen sind. Dabei soll geklärt werden, welche Interessen dies sein könnten und auf welchem Wege die Meinungen von Kindern und Jugendlichen herausgefunden und bei einer Entscheidung mit den Positionen von anderen Beteiligten gemeinsam abgewogen werden können, um ein möglichst gutes Ergebnis zu erzielen.
Im April wurden die Ergebnisse sowie das weitere Vorgehen den Mitgliedern des Gemeinderates und des Kinder- und Jugendbeirates vorgestellt. Hier gab es interessierte Nachfragen und viel positiven Rückenwind für das weitere Vorgehen.
Gesamtdokument Kinderinteressenprüfung vom 19.05.2023 » (PDF, 1.7 MB)
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