Die Bauleitplanung ist ein Instrumentarium zur Gestaltung der Bodennutzung in einer Gemeinde und hat damit die Aufgabe, die bauliche und sonstige Nutzung von Grundstücken in einer Gemeinde vorzubereiten und zu leiten. Sie findet ihre rechtliche Grundlage im Baugesetzbuch. Dabei werden zwei Pläne unterschieden:
Im Flächennutzungsplan ist für das gesamte Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen. Anhand des Flächennutzungsplanes sind die Bebauungspläne zu entwickeln. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Algermissen kann zu den Öffnungszeiten oder nach Terminabsprache im Fachbereich Bauen und Sport eingesehen werden.
Auf der Grundlage des Flächennutzungsplanes wird die verbindliche Bauleitplanung in Form des Bebauungsplanes entwickelt. Mit diesem Instrument der Gemeindeplanung wird die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke parzellenscharf in der Gemeinde vorbereitet und festgegelegt. In jeder Ortschaft der Gemeinde Algermissen sind bestimmte Bereiche durch Bebauungspläne geregelt. In den folgenden Karten sind die betroffenen Gebiete dargestellt:
Bebauungspläne Algermissen Kartenansicht (PDF, 828 kB)
Bebauungspläne Bledeln Kartenansicht (PDF, 780 kB)
Bebauungspläne Groß Lobke Kartenansicht (PDF, 813 kB)
Bebauungspläne Lühnde Kartenansicht (PDF, 857 kB)
Bebauungspläne Ummeln Kartenansicht (PDF, 620 kB)
Bebauungspläne Wätzum Kartenansicht (PDF, 669 kB)
Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Freitag: | Termine nur nach Vereinbarung |