TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung der Sitzung |
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Ö 2 |
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Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am 07.06.2016 |
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SI/2016/410 |
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Ö 3 |
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Mitteilungen der Verwaltung |
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Ö 3.1 |
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Tartanbahn Sportzentrum Ostpreußenstraße |
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Ö 3.2 |
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Anbau Krippe KiTa Querks |
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Ö 3.3 |
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Erneuerung Eingangsbereich / Vorplatz Schule Lühnde |
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Ö 3.4 |
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Sanierung Turnhallendach Bledeln |
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Ö 3.5 |
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sOfA |
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Ö 3.6 |
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Bördeglück |
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Ö 3.7 |
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Kontakte nach Kijewo Królewskie |
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Ö 3.8 |
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Einstellungen |
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Ö 3.9 |
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Freistellung von KiTa-Leitungen |
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Ö 4 |
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Öffnungszeiten Kindertagesstätte St. Matthäus Algermissen |
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043/2016 |
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Ö 5 |
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Mehrgenerationenhaus - sOfA |
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044/2016 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag: - Die Gemeinde Algermissen wird – im Falle einer positiven Entscheidung aus dem Interessenbekundungsverfahren zum Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus - die Einrichtung sOfA (schöner Ort für Alle) im Sinne der Förderrichtlinien einsetzen.
- Die Gemeinde Algermissen beabsichtigt – im Falle einer positiven Entscheidung aus dem Interessenbekundungsverfahren zum Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus – das Mehrgenerationenhaus sOfA in die zu erstellenden Planungen zum demografischen Wandel und zur Sozialraumentwicklung aufzunehmen.
- Die Gemeinde Algermissen wird – im Falle einer positiven Entscheidung aus dem Interessenbekundungsverfahren zum Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus - die zweckgebundene Kofinanzierung in Höhe von 5.000 € jährlich für den Förderzeitraum 2017-2020 in den Haushalt einstellen.
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GREMIUM: Sozialausschuss DATUM: Mo, 08.08.2016 TOP: Ö 5 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen |
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Beschlussvorschlag: - Die Gemeinde Algermissen wird – im Falle einer positiven Entscheidung aus dem Interessenbekundungsverfahren zum Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus - die Einrichtung sOfA (schöner Ort für Alle) im Sinne der Förderrichtlinien einsetzen.
- Die Gemeinde Algermissen beabsichtigt – im Falle einer positiven Entscheidung aus dem Interessenbekundungsverfahren zum Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus – das Mehrgenerationenhaus sOfA in die zu erstellenden Planungen zum demografischen Wandel und zur Sozialraumentwicklung aufzunehmen.
- Die Gemeinde Algermissen wird – im Falle einer positiven Entscheidung aus dem Interessenbekundungsverfahren zum Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus - die zweckgebundene Kofinanzierung in Höhe von 5.000 € jährlich für den Förderzeitraum 2017-2020 in den Haushalt einstellen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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GREMIUM: Verwaltungsausschuss DATUM: Mo, 15.08.2016 TOP: N 7 |
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STATUS DER SITZUNG: nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen |
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Beschlussvorschlag: - Die Gemeinde Algermissen wird – im Falle einer positiven Entscheidung aus dem Interessenbekundungsverfahren zum Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus - die Einrichtung sOfA (schöner Ort für Alle) im Sinne der Förderrichtlinien einsetzen.
- Die Gemeinde Algermissen beabsichtigt – im Falle einer positiven Entscheidung aus dem Interessenbekundungsverfahren zum Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus – das Mehrgenerationenhaus sOfA in die zu erstellenden Planungen zum demografischen Wandel und zur Sozialraumentwicklung aufzunehmen.
- Die Gemeinde Algermissen wird – im Falle einer positiven Entscheidung aus dem Interessenbekundungsverfahren zum Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus - die zweckgebundene Kofinanzierung in Höhe von 5.000 € jährlich für den Förderzeitraum 2017-2020 in den Haushalt einstellen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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GREMIUM: Rat der Gemeinde Algermissen DATUM: Do, 18.08.2016 TOP: Ö 8 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen |
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Beschluss: - Die Gemeinde Algermissen wird – im Falle einer positiven Entscheidung aus dem Interessenbekundungsverfahren zum Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus - die Einrichtung sOfA (schöner Ort für Alle) im Sinne der Förderrichtlinien einsetzen.
- Die Gemeinde Algermissen beabsichtigt – im Falle einer positiven Entscheidung aus dem Interessenbekundungsverfahren zum Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus – das Mehrgenerationenhaus sOfA in die zu erstellenden Planungen zum demografischen Wandel und zur Sozialraumentwicklung aufzunehmen.
- Die Gemeinde Algermissen wird – im Falle einer positiven Entscheidung aus dem Interessenbekundungsverfahren zum Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus - die zweckgebundene Kofinanzierung in Höhe von 5.000 € jährlich für den Förderzeitraum 2017-2020 in den Haushalt einstellen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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Ö 6 |
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Hortgruppe Lühnde |
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048/2016 |
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Ö 7 |
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Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten in der Trägerschaft der Gemeinde Algermissen
Entgeltordnung für die Kindertagesstätten der Gemeinde Algermissen |
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050/2016 |
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Ö 8 |
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Anfragen und Anregungen |
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Ö 9 |
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Einwohnerfragestunde |
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