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TOP | Betreff | Vorlage | ||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | |||||
Ö 2 | Mitteilungen der Verwaltung | |||||
Ö 2.1 | Errichtung von Windenergieanlagen | |||||
Ö 2.2 | Kanalbau Heerstraße | |||||
Ö 2.3 | Zustand der Landesstraßen | |||||
Ö 2.4 | Vergabekonzession Strom und Wasser | |||||
Ö 3 | Unvermutete Kassenprüfung der Gemeindekasse Algermissen hier: Bericht vom 08.11.2011 | 001/2012 | ||||
Ö 4 | Verkauf des ehemaligen Feuerwehrhauses in Ummeln, Voßbergstraße 2 | 048/2011 | ||||
Ö 5 | 18. Änderung F-Plan (zum B-Plan Ostermarsch West II) | 049/2011 | ||||
VORLAGE | ||||||
Beschlussvorschlag:
Die im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Bedenken und Anregungen werden, wie in der Vorlage 49/2011 beigefügt, abgewogen.
Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wird beschlossen
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GREMIUM: Ortsrat Ummeln DATUM: Di, 17.01.2012 TOP: Ö 5 | ||||||
STATUS DER SITZUNG: öffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen | ||||||
Die im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Bedenken und Anregungen werden, wie in der Vorlage 49/2011 beigefügt, abgewogen.
Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wird beschlossen. Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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GREMIUM: Finanzausschuss DATUM: Mi, 18.01.2012 TOP: Ö 5 | ||||||
STATUS DER SITZUNG: öffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen | ||||||
Die im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Bedenken und Anregungen werden, wie in der Vorlage 49/2011 beigefügt, abgewogen.
Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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GREMIUM: Verwaltungsausschuss DATUM: Mo, 23.01.2012 TOP: N 5 | ||||||
STATUS DER SITZUNG: nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen | ||||||
Die im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Bedenken und Anregungen werden, wie in der Vorlage 49/2011 beigefügt, abgewogen.
Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wird beschlossen. Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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Ö 6 | Bebauungsplan Nr. 9 "Ostermarsch-West II" OT Ummeln mit örtlicher Bauvorschrift und Teilaufhebung der B-Pläne Nr. 4 "Ostermarsch-West" und Nr. 5 "An der Fabrikstraße" - Öffentliche Auslegung - | 050/2011 | ||||
Ö 7 | Anfragen und Anregungen | |||||
Ö 7.1 | Verkehrsangelegenheiten | |||||
Ö 7.2 | Ortsbeleuchtung | |||||
Ö 8 | Einwohnerfragestunde | |||||
Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Freitag: | Termine nur nach Vereinbarung |