Anforderungen
8.1 (A):
Die Mitarbeitenden der Gemeindeverwaltung werden über Kinderrechte im Verwaltungshandeln informiert und geschult. Die UN-Behindertenrechtskonvention und ihre Bedeutung für die Kinderrechte sind Bestandteil der Schulung.
8.2 (A):
Innerhalb des dreijährigen Berichtszeitraum finden regelmäßig Schulungen im Umfang von mindestens eines halben Arbeitstages statt.
8.3 (A):
Für die Durchführung von Kinderrechteschulungen werden ausreichend finanzielle Ressourcen im Haushalt vorgesehen.
8.4 (A):
An jeder Schulung nehmen bedarfsorientiert Mitarbeitende aus allen Fachbereichen teil.
8.5 (A):
Die Mitarbeitenden werden von dem_der Bürgermeister_in zu den Schulungen eingeladen.
8.6 (A):
Für die Planung und Durchführung der Schulungen sind der Fachdienst Kinder, Jugend, Familie und der Fachbereich I verantwortlich.
8.7 (A):
Am Anfang jeden Kita-Jahres findet ein Fortbildungstag zu Kinderrechten in der Kita statt.
8.8 (A):
Die Kita-Fachkräfte sollen als Multiplikator_innen dienen, um Kinder und Eltern über Kinderrechte zu informieren. Sie bieten mindestens einmal jährlich ein Angebot für Eltern zur Information und Umsetzung von Kinderrechten an.
Empfehlungen
8.1 (E):
Fortbildungen für Fachkräfte von Kindertageseinrichtungen greifen verschiedene kinderrechtliche Aspekte auf (z.B. praktische Umsetzung von Partizipation von Kindern im Kita-Alltag).
8.2 (E):
Innerhalb des dreijährigen Berichtszeitraums werden regelmäßig Informationsveranstaltungen zu Kinderrechten für Eltern, Vereine o.ä. und Politik angeboten.
| Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
| Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
| Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr |
| Donnerstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
| Freitag: | Termine nur nach Vereinbarung |