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Standard 8: Informationen, Fortbildungen und Sensibilisierung von Fachkräften

Anforderungen

Fortbildungen für Verwaltungsmitarbeitende

8.1 (A):

Die Mitarbeitenden der Gemeindeverwaltung werden über Kinderrechte im Ver­waltungshandeln informiert und geschult. Die UN-Behindertenrechtskonvention und ihre Bedeutung für die Kinderrechte sind Bestandteil der Schulung.

8.2 (A):

Innerhalb des dreijährigen Berichtszeitraum finden regelmäßig Schulungen im Umfang von mindestens eines halben Arbeitstages statt.

8.3 (A):

Für die Durchführung von Kinderrechteschulungen werden ausreichend finanzi­elle Ressourcen im Haushalt vorgesehen.

8.4 (A):

An jeder Schulung nehmen bedarfsorientiert Mitarbeitende aus allen Fachberei­chen teil.

8.5 (A):

Die Mitarbeitenden werden von dem_der Bürgermeister_in zu den Schulungen eingeladen.

8.6 (A):

Für die Planung und Durchführung der Schulungen sind der Fachdienst Kinder, Jugend, Familie und der Fachbereich I verantwortlich.

 

Fortbildungen für Kita-Mitarbeitende

8.7 (A):

Am Anfang jeden Kita-Jahres findet ein Fortbildungstag zu Kinderrechten in der Kita statt.

8.8 (A):

Die Kita-Fachkräfte sollen als Multiplikator_innen dienen, um Kinder und Eltern über Kinderrechte zu informieren. Sie bieten mindestens einmal jährlich ein Angebot für Eltern zur Information und Umsetzung von Kinderrechten an.

Empfehlungen

8.1 (E):

Fortbildungen für Fachkräfte von Kindertageseinrichtungen greifen verschiedene kinderrechtliche Aspekte auf (z.B. praktische Umsetzung von Partizipation von Kindern im Kita-Alltag).

8.2 (E):

Innerhalb des dreijährigen Berichtszeitraums werden regelmäßig Informationsver­anstaltungen zu Kinderrechten für Eltern, Vereine o.ä. und Politik angeboten.

http://www.kinderfreundliche-kommunen.de

Kontakt

Sophie Berndt »
Fachbereich 3 - Kinder, Jugend und Familie
Fachbereichsleiterin
Marktstraße 7
31191 Algermissen
Telefon: 05126 9100-14
E-Mail oder Kontaktformular
Fax: 05126 9100-91
Malte Krüger »
Fachbereich 3 - Kinder, Jugend und Familie
Marktstraße 7
31191 Algermissen
Telefon: 05126 9100-18
E-Mail oder Kontaktformular
Fax: 05126 9100-91

Öffnungszeiten Rathaus


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