Anforderungen
6.1 (A):
Mithilfe von „Dorfchecks“ wird die Sicherung und Weiterentwicklung von Spiel-und Aufenthaltsräumen von Kindern und Jugendlichen in der Gemeinde gewährleistet. Dabei werden zudem die Themen Sauberkeit, Verkehr und Sicherheit, Klimaschutz und Nachhaltigkeit sowie Inklusion berücksichtigt.
6.2 (A):
Die Kinder- und Jugendbeauftragten sind für die Bewerbung der „Dorfchecks“ verantwortlich und berücksichtigen altersgerechte, niedrigschwellige und inklusive Beteili-gungsbedingungen.
6.3 (A):
Die Ergebnisse der „Dorfchecks“ werden mit den Kindern und Jugendlichen rückgekoppelt. Die Kinder- und Jugendbeauftragten der Gemeinde geben die daraus entstandenen Handlungsempfehlungen an die verantwortlichen Fachdienste und den Gemeinderat weiter. Die Kinder- und Jugendbeauftragten informieren die Kinder und Jugendlichen über den Prozessverlauf und die Ergebnisse. Die Ergebnisse des Dorfchecks und das daraus entwickelte Konzept werden für alle Interessierten transparent und online zugänglich gemacht. Die Umsetzung der Konzeptbausteine ist mit konkreten Zeitangaben versehen. Benötigte Haushaltsmittel werden dafür bereitgestellt.
6.3 (A):
Die Gemeinde Algermissen unterstützt Initiativen von Kindern und Jugendlichen, wie z.B. das „Gänserock Festival“.
6.4 (A): Die Gemeinde Algermissen verfolgt die Umsetzung von weiteren Tempo-30-Bereichen innerhalb der Kommune.
Empfehlungen
6.1 (E) Die Gemeinde Algermissen ermöglicht die regelmäßige Einrichtung von temporären Spielstraßen.
6.2 (E): Die Gemeinde Algermissen erarbeitet mit Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ein Radverkehrskonzept und nimmt aktiv am Radwegebauprogramm des Landkreises Hildesheim teil, um entscheidende kommunale Radwegverbindungen zu verbessern.
6.3 (E): Die Kindertagesstätten und die Grundschulen der Gemeinde Algermissen beteiligen sich jährlich an der Aktion „Zu Fuß zur Schule und zum Kindergarten“.
6.4 (E): Die Gemeinde Algermissen erarbeitet konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation von Fußgänger_innen, insbesondere auf den Verkehrswegen von Kindertageseinrichtungen, Horten und Schulen. Beispielhaft sind die Einrichtung von Elternhaltestellen, Schulexpress/Walking Busse, das Projekt „gelbe“ Füße“ oder Einfahrtverbote vor Schulen zu nennen.
| Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
| Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
| Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr |
| Donnerstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
| Freitag: | Termine nur nach Vereinbarung |