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Standard 4: Strukturen der Kinderinteressenvertretung

Anforderungen

Kinder- und Jugendbeirat

4.1 (A):

Der Kinder- und Jugendbeirat bleibt als politisches Gremium dauerhalt erhalten. Alters- und interessensspezifische Anforderungen werden bei der Ausgestaltung des Bei­rats berücksichtigt.

4.2 (A):

Der Kinder- und Jugendbeirat wird durch Mitarbeitende der Jugendpflege Alger-missen begleitet.

4.3 (A):

Mitglieder des Kinder- und Jugendbeirats haben einen Sitz im Ausschuss für Kin­der, Jugend, Familie und Senioren.

4.4 (A):

Mitglieder des Kinder- und Jugendbeirats sind feste Mitglieder im „Beirat Kinder­freundliche Kommunen“ und überprüfen die Einhaltung der Standards.

4.5 (A):

Mitarbeitende der Jugendpflege Algermissen unterstützen den Kinder- und Ju­gendbeirat bei der Werbung von neuen Mitgliedern und der Umsetzung von Projekten und Veranstaltungen.

4.6 (A):

Die Projekte und Veranstaltungen des Kinder- und Jugendbeirats werden durch die Jugendpflege Algermissen der Öffentlichkeit in Form von Presseartikeln, Social-Media-Beiträgen etc. sichtbar gemacht.

4.7 (A):

Der Kinder- und Jugendbeirat hat einen im Haushalt der Gemeinde verankerten Verfügungsfond in Höhe von 1.000 Euro jährlich, den sie selbst verwalten können. Das Budget wird regelmäßig überprüft und im erforderlichen Maß inflationsbedingt ange­passt.

4.8 (A):

Es findet einmal jährlich das „Jahrestreffen des Kinder- und Jugendbeirats“ statt, zu dem alle Kinder und Jugendlichen der Gemeinde Algermissen eine persönliche Einla­dung erhalten.

Empfehlungen

4.1 (E):

Der Verfügungsfonds des Kinder- und Jugendbeirats wird den tatsächlichen Anfor­derungen entsprechend erhöht.

4.2 (E):

Die Gemeindejugendpflege erarbeitet gemeinsam mit den Mitgliedern des Kinder-und Jugendbeirats ein Dokument über die Ausgestaltung, Aufgaben und Rechte des Bei­rats aus. In diesem werden auch der Verfügungsfond und dessen Vergaberichtlinien fest­gehalten. Das ausgearbeitete Papier soll als Satzungsentwurf dienen, der dem Gemeinde­rat Algermissen vorgelegt wird.

4.3 (E):

Zwischen dem Gemeinderat, dem_der Bürgermeister_in und dem Kinder- und Ju­gendbeirat finden einmal jährlich Beratungen zu kommunenrelevanten Themen statt.

4.4 (E):

Die Kinder- und Jugendbeauftragten, die Mitglieder des Kinder- und Jugendbeirats sowie die weiteren Mitglieder des Ausschusses Kinder, Jugend, Familie erarbeiten ge­meinsam ein kinder- und jugendfreundliches Format bzw. eine Methode, die eine nied-rigschwellige Teilnahme an kommunalpolitischen Gremien, Ausschüssen o.ä. sicherstellt.

Anforderungen

Kinder- und Jugendbeauftragte/r

4.9 (A):

Die Kinder- und Jugendbeauftragten in der Gemeindejugendpflege Algermissen fungieren als Ansprechpersonen und Koordination für das Vorhaben „Kinderfreundliche Kommunen“ und vertreten die Interessen von Kindern und Jugendlichen auf kommunaler Ebene. Die Kinder- und Jugendbeauftragten stellen die Bedarfe der Kinder und Jugendli­chen fest und stoßen den internen Prozess für notwendige Vorhaben und Maßnahmen an. Ein_e Kinder- und Jugendbeauftragte nimmt vertretend an den Fachbereichsleitungs-runden teil. Die folgende Qualifikation der Stelle ist sichergestellt: Bachelor-/Diplom-/Mas-terstudium in einer relevanten Studienrichtung bzw. gleichwertige Kenntnisse sowie aus­gewiesene Kenntnisse zu Kinder- und Jugendbeteiligung, z.B. Qualifikation als Modera-tor_in für Kinder- und Jugendbeteiligung. Die Aufgaben und Qualifikationsanforderungen sind in den Stellenbeschreibungen der Jugendpflege und der Fachdienstleitung Kinder, Jugend, Familie der Gemeinde Algermissen festgeschrieben. Für die Aufgaben sind Perso­nalressourcen in Höhe von 0,5 Vollzeitäquivalenten im Fachdienst Kinder, Jugend, Familie bereitgestellt

4.10 (A):

Die Kinder- und Jugendbeauftragten sind niedrigschwellig über die Einrichtungen der Gemeindejugendpflege erreichbar. Dazu sind feste Bürozeiten und verschiedene Ka­näle der digitalen, sozialen Medien eingerichtet, die den Kindern und Jugendlichen vor Ort durch die Öffentlichkeitsarbeit der Stelle bekannt sind.

4.11 (A):

Die Checkliste „Prüfung der Kinderinteressen im Verwaltungshandeln" im Sinne des Art. 3 der UN-Kinderrechtskonvention zur Überprüfung von Vorhaben der Gemeinde Algermissen, ob sie die Rechte und Interessen der Kinder und Jugendlichen betreffen und ob eine Kinder- und Jugendbeteiligung stattfinden soll, ist für alle Verwaltungsbereiche verbindlich. Die Checkliste wird vom jeweiligen Verwaltungsbereich zum frühestmögli­chen Zeitpunkt der Planung bearbeitet. Entsprechend des erarbeiteten Workflows und der Handreichung wird die Checkliste, je nach Erfordernis, mit den Kinder- und Jugendbe­auftragten Personen gemeinsam bearbeitet und geprüft. Die Kinder- und Jugendbeauf­tragten der Gemeinde Algermissen sind für die regelmäßige Auswertung und Weiterent­wicklung der Checkliste verantwortlich.

Empfehlungen

4.5 (E):

Die Kinder- und Jugendbeauftragten sind durch die Fachbereichsleitungsrunden über zukünftige Planungen und Vorhaben, die Kinder und Jugendlichen betreffen, infor­miert und ermutigen die verantwortlichen Fachbereiche zu einer beratenden Kontaktauf­nahme im Sinne der Interessenvertretung.

http://www.kinderfreundliche-kommunen.de

Kontakt

Sophie Berndt »
Fachbereich 3 - Kinder, Jugend und Familie
Fachbereichsleiterin
Marktstraße 7
31191 Algermissen
Telefon: 05126 9100-14
E-Mail oder Kontaktformular
Fax: 05126 9100-91
Malte Krüger »
Fachbereich 3 - Kinder, Jugend und Familie
Marktstraße 7
31191 Algermissen
Telefon: 05126 9100-18
E-Mail oder Kontaktformular
Fax: 05126 9100-91

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