Anforderungen
4.1 (A):
Der Kinder- und Jugendbeirat bleibt als politisches Gremium dauerhalt erhalten. Alters- und interessensspezifische Anforderungen werden bei der Ausgestaltung des Beirats berücksichtigt.
4.2 (A):
Der Kinder- und Jugendbeirat wird durch Mitarbeitende der Jugendpflege Alger-missen begleitet.
4.3 (A):
Mitglieder des Kinder- und Jugendbeirats haben einen Sitz im Ausschuss für Kinder, Jugend, Familie und Senioren.
4.4 (A):
Mitglieder des Kinder- und Jugendbeirats sind feste Mitglieder im „Beirat Kinderfreundliche Kommunen“ und überprüfen die Einhaltung der Standards.
4.5 (A):
Mitarbeitende der Jugendpflege Algermissen unterstützen den Kinder- und Jugendbeirat bei der Werbung von neuen Mitgliedern und der Umsetzung von Projekten und Veranstaltungen.
4.6 (A):
Die Projekte und Veranstaltungen des Kinder- und Jugendbeirats werden durch die Jugendpflege Algermissen der Öffentlichkeit in Form von Presseartikeln, Social-Media-Beiträgen etc. sichtbar gemacht.
4.7 (A):
Der Kinder- und Jugendbeirat hat einen im Haushalt der Gemeinde verankerten Verfügungsfond in Höhe von 1.000 Euro jährlich, den sie selbst verwalten können. Das Budget wird regelmäßig überprüft und im erforderlichen Maß inflationsbedingt angepasst.
4.8 (A):
Es findet einmal jährlich das „Jahrestreffen des Kinder- und Jugendbeirats“ statt, zu dem alle Kinder und Jugendlichen der Gemeinde Algermissen eine persönliche Einladung erhalten.
Empfehlungen
4.1 (E):
Der Verfügungsfonds des Kinder- und Jugendbeirats wird den tatsächlichen Anforderungen entsprechend erhöht.
4.2 (E):
Die Gemeindejugendpflege erarbeitet gemeinsam mit den Mitgliedern des Kinder-und Jugendbeirats ein Dokument über die Ausgestaltung, Aufgaben und Rechte des Beirats aus. In diesem werden auch der Verfügungsfond und dessen Vergaberichtlinien festgehalten. Das ausgearbeitete Papier soll als Satzungsentwurf dienen, der dem Gemeinderat Algermissen vorgelegt wird.
4.3 (E):
Zwischen dem Gemeinderat, dem_der Bürgermeister_in und dem Kinder- und Jugendbeirat finden einmal jährlich Beratungen zu kommunenrelevanten Themen statt.
4.4 (E):
Die Kinder- und Jugendbeauftragten, die Mitglieder des Kinder- und Jugendbeirats sowie die weiteren Mitglieder des Ausschusses Kinder, Jugend, Familie erarbeiten gemeinsam ein kinder- und jugendfreundliches Format bzw. eine Methode, die eine nied-rigschwellige Teilnahme an kommunalpolitischen Gremien, Ausschüssen o.ä. sicherstellt.
Anforderungen
4.9 (A):
Die Kinder- und Jugendbeauftragten in der Gemeindejugendpflege Algermissen fungieren als Ansprechpersonen und Koordination für das Vorhaben „Kinderfreundliche Kommunen“ und vertreten die Interessen von Kindern und Jugendlichen auf kommunaler Ebene. Die Kinder- und Jugendbeauftragten stellen die Bedarfe der Kinder und Jugendlichen fest und stoßen den internen Prozess für notwendige Vorhaben und Maßnahmen an. Ein_e Kinder- und Jugendbeauftragte nimmt vertretend an den Fachbereichsleitungs-runden teil. Die folgende Qualifikation der Stelle ist sichergestellt: Bachelor-/Diplom-/Mas-terstudium in einer relevanten Studienrichtung bzw. gleichwertige Kenntnisse sowie ausgewiesene Kenntnisse zu Kinder- und Jugendbeteiligung, z.B. Qualifikation als Modera-tor_in für Kinder- und Jugendbeteiligung. Die Aufgaben und Qualifikationsanforderungen sind in den Stellenbeschreibungen der Jugendpflege und der Fachdienstleitung Kinder, Jugend, Familie der Gemeinde Algermissen festgeschrieben. Für die Aufgaben sind Personalressourcen in Höhe von 0,5 Vollzeitäquivalenten im Fachdienst Kinder, Jugend, Familie bereitgestellt
4.10 (A):
Die Kinder- und Jugendbeauftragten sind niedrigschwellig über die Einrichtungen der Gemeindejugendpflege erreichbar. Dazu sind feste Bürozeiten und verschiedene Kanäle der digitalen, sozialen Medien eingerichtet, die den Kindern und Jugendlichen vor Ort durch die Öffentlichkeitsarbeit der Stelle bekannt sind.
4.11 (A):
Die Checkliste „Prüfung der Kinderinteressen im Verwaltungshandeln" im Sinne des Art. 3 der UN-Kinderrechtskonvention zur Überprüfung von Vorhaben der Gemeinde Algermissen, ob sie die Rechte und Interessen der Kinder und Jugendlichen betreffen und ob eine Kinder- und Jugendbeteiligung stattfinden soll, ist für alle Verwaltungsbereiche verbindlich. Die Checkliste wird vom jeweiligen Verwaltungsbereich zum frühestmöglichen Zeitpunkt der Planung bearbeitet. Entsprechend des erarbeiteten Workflows und der Handreichung wird die Checkliste, je nach Erfordernis, mit den Kinder- und Jugendbeauftragten Personen gemeinsam bearbeitet und geprüft. Die Kinder- und Jugendbeauftragten der Gemeinde Algermissen sind für die regelmäßige Auswertung und Weiterentwicklung der Checkliste verantwortlich.
Empfehlungen
4.5 (E):
Die Kinder- und Jugendbeauftragten sind durch die Fachbereichsleitungsrunden über zukünftige Planungen und Vorhaben, die Kinder und Jugendlichen betreffen, informiert und ermutigen die verantwortlichen Fachbereiche zu einer beratenden Kontaktaufnahme im Sinne der Interessenvertretung.
| Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
| Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
| Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr |
| Donnerstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
| Freitag: | Termine nur nach Vereinbarung |