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Standard 3: Leitbild Kinderrechte

Anforderungen

3.1 (A):

Die UN-Kinderrechtskonvention ist eine handlungsweisende Leitlinie für Prozesse und Abläufe der Gemeinde Algermissen. Sie bildet die Grundlage für kinderfreundliches Handeln in Politik und Verwaltung und ist in der Kommune durch das Leitbild nachhaltig verankert.

3.2 (A):

Das Leitbild der Kommune ist den Mitarbeitenden aller Fachbereiche bekannt und wird in der alltäglichen Arbeit umgesetzt. Die regelmäßigen Schulungen zu Kinderrechten für Verwaltungsmitarbeitende (s. 8.1 (A)) werden dazu genutzt, um praktische Fragen zu kinderfreundlichem Handeln zu klären und Herausforderungen aus der Praxis zur Umset­zung des Leitbilds der Kommune zu behandeln.

 

http://www.kinderfreundliche-kommunen.de

Kontakt

Sophie Berndt »
Fachbereich 3 - Kinder, Jugend und Familie
Fachbereichsleiterin
Marktstraße 7
31191 Algermissen
Telefon: 05126 9100-14
E-Mail oder Kontaktformular
Fax: 05126 9100-91
Malte Krüger »
Fachbereich 3 - Kinder, Jugend und Familie
Marktstraße 7
31191 Algermissen
Telefon: 05126 9100-18
E-Mail oder Kontaktformular
Fax: 05126 9100-91

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