Anforderungen
3.1 (A):
Die UN-Kinderrechtskonvention ist eine handlungsweisende Leitlinie für Prozesse und Abläufe der Gemeinde Algermissen. Sie bildet die Grundlage für kinderfreundliches Handeln in Politik und Verwaltung und ist in der Kommune durch das Leitbild nachhaltig verankert.
3.2 (A):
Das Leitbild der Kommune ist den Mitarbeitenden aller Fachbereiche bekannt und wird in der alltäglichen Arbeit umgesetzt. Die regelmäßigen Schulungen zu Kinderrechten für Verwaltungsmitarbeitende (s. 8.1 (A)) werden dazu genutzt, um praktische Fragen zu kinderfreundlichem Handeln zu klären und Herausforderungen aus der Praxis zur Umsetzung des Leitbilds der Kommune zu behandeln.
| Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
| Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
| Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr |
| Donnerstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
| Freitag: | Termine nur nach Vereinbarung |