Die Gemeinde Algermissen arbeitet daran, ihre Website www.algermissen.de mit allen Unterseiten im Einklang mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.
Die Website entspricht derzeit nur in Teilen den Vorgaben des BITV 2.0.
Im Zuge dieser Bemühung ist im Laufe der nächsten Jahre eine komplette Umgestaltung dieses Internetauftrittes geplant, um eine umfangreiche Barrierefreiheit in naher Zukunft zu ermöglichen.
Diese Erklärung wurde am 21. September 2020 erstellt.
Wir bemühen uns, die Internetseite der Gemeinde Algermissen fehler- und barrierefrei zu machen und zu halten.
Wenn Sie uns Hinweise auf Fehler oder Anregungen in Bezug auf Barrierefreiheit des Internetauftrittes geben möchten, kontaktieren Sie bitte unsere Mitarbeiter unter folgender Telefonnummer oder E-Mailadresse:
Schlichtungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.
Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:
Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Freitag: | Termine nur nach Vereinbarung |