Sportstätten, Sportplätze sowie Sporthallen sind Eigentum der zuständigen Stelle, die auch die Vergabe von Hallenzeiten regelt.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde, dem Landkreis, und der Stadt.
| Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
| Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
| Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr |
| Donnerstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
| Freitag: | Termine nur nach Vereinbarung |