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29.07.2020

Nutzung der Dorfgemeinschaftshäuser und Gemeinschaftsräume in der Gemeinde Algermissen

Für die Dorfgemeinschaftsräume und die Gemeinschaftsräume sind immer die aktuell geltenden Hygieneregeln zu beachten: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus.

 

Im Vorfeld der Nutzung ist es wichtig, dass alle Beteiligten die hohe Bedeutung der Prinzipien des Hygiene-Verhaltens verinnerlicht haben, und dass insbesondere die Veranstalter, bei den Vereinen die verantwortlichen Vertreter, den Nutzern die Sinnhaftigkeit der Abstandregelungen erläutern sowie die Händehygiene und Husten- und Niesetikette vermitteln. Über die notwendigen Hygienemaßnahmen hat der Veranstalter, die Nutzer bzw. der Verantwortliche des Vereins die Vereinsmitglieder, auf jeweils geeignete Weise zu unterweisen.

 

Um den Begegnungsverkehr in und um die Einrichtungen und damit Kontakte möglichst zu vermeiden, ist eine Überschneidung zwischen den verschiedenen Nutzern nicht gestattet. Beim Betreten und Verlassen der Einrichtungen ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Die Einrichtung ist einzeln und nach einander unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,50 m zu betreten und zu verlassen.

 

Während einer Veranstaltung ist in angemessenen Abständen eine Stoß- bzw. Querlüftung durch vollständig geöffnete Fenster vorzunehmen. Eine dauernde Kipplüftung ist zusätzlich sinnvoll.

 

Zum Nachweis von Infektionsketten ist jeder Veranstalter/ Nutzer verpflichtet, über die Nutzung eine Teilnehmerliste (Name, Vorname, Telefon-Nr.) zu führen. Der Veranstalter hat die Liste für die Dauer von drei Wochen ab Beginn der Veranstaltung für die zuständigen Behörden vorzuhalten und auf Anforderung an diese zu übermitteln. Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen sind zu beachten.

 

Der jeweilige Veranstalter/ Nutzer ist für die Einhaltung und Durchführung der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen verantwortlich. Die verantwortlichen Personen haben darauf zu achten, dass die erforderlichen Abstände eingehalten werden.

 

Durch die Nutzung unterwerfen sich Veranstalter/ Nutzer in vollem Umfang der Niedersächsischen  Corona-Verordnung in der jeweils aktuellen Fassung und verpflichten sich, diese zu befolgen.

 

 Stand: 26.10.2020

Kontakt

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31191 Algermissen
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