Als Mitglied im Verein Kinderfreundliche Kommunen e.V. begrüßt Algermissens Bürgermeister Wolfgang Moegerle den jetzt eingebrachten Gesetzentwurf der Bundesregierung, die Kinderrechte zukünftig im Grundgesetz zu verankern und damit für eine deutliche rechtliche Besserstellung von Kindern zu sorgen.
Erst im September hatten 20 Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister sowie Bürgermeisterinnen und Bürgermeister aus ganz Deutschland mit einem gemeinsamen Aufruf an Bund und Länder eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes gefordert.
Laut dem damaligen Aufruf war dafür zentral, dass dadurch das Kindeswohl vorrangig berücksichtigt wird und Kinder gemäß der UN-Kinderrechtskonvention beteiligt, geschützt und gefördert werden. Den Aufruf hatten neben dem Bürgermeister Wolfgang Moegerle unter anderem die Verwaltungschefs der Städte Hanau, Köln, Mannheim, Potsdam, Stuttgart und Wolfsburg unterzeichnet. Diese Städte sind Teil des Vorhabens 'Kinderfreundliche Kommunen', das von UNICEF Deutschland und dem Deutschen Kinderhilfswerk getragen wird.
"Wir in der Gemeinde Algermissen versuchen schon lange, die Kinderrechte in unserem Handeln zu berücksichtigen. Aber erst seit wir 'Kinderfreundliche Kommune' sind, ist dies fest verankert. Mit der Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz bekommt unser Anliegen noch mehr Schwung" erklärt Bürgermeister Wolfgang Moegerle.
Das Vorhaben 'Kinderfreundliche Kommunen' wurde 2012 in Deutschland ins Leben gerufen und basiert auf den internationalen Erfahrungen aus der Child Friendly Cities Initiative (CFCI). Diese setzt sich seit 1996 international dafür ein, die Kinderrechte auf kommunaler Ebene zu verwirklichen. In Deutschland haben sich bereits zahlreiche Kommunen der Initiative angeschlossen - darunter Köln, Mannheim, Potsdam, Regensburg, Stuttgart und Wolfsburg. Weitere Informationen dazu unter http://www.kinderfreundliche-kommunen.de/
Das Vorhaben 'Kinderfreundliche Kommunen' wird gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Freitag: | Termine nur nach Vereinbarung |