Ernährung
2.1 (A):
Das Essensangebot in den Tageseinrichtungen der Gemeinde entspricht den aktuellen Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung. Die Leistungen der beauftragten Essenlieferanten und die Wahrung der Qualitätsstandards können von den Mitarbeitenden der Einrichtungen jederzeit eingesehen und kontrolliert werden.
2.2 (A):
Die Eltern sind über Aushänge, Elternveranstaltungen etc. über das Ernährungskonzept und die Qualitätskriterien der Tageseinrichtungen informiert.
2.3 (A):
Kinder sind an der Speisenplanung in den Tageseinrichtungen beteiligt. Die Einrichtungen verfügen über entsprechende Beteiligungsformate und nutzen zudem regelmäßig Feedbackmethoden zur Bewertung der Mahlzeiten.
2.4 (A):
Es finden innerhalb des dreijährigen Berichtszeitraums regelmäßig Veranstaltungen (z.B. Koch-Workshops) zur Thematik der gesunden Ernährung in den Tageseinrichtungen für Kinder und Eltern statt.
2.5 (A):
In den Einrichtungen der Jugendarbeit werden innerhalb des dreijährigen Berichtszeitraums regelmäßig Projekte, Aktionen etc. zur Thematik der gesunden Ernährung, unter Bezugnahme zu saisonalen und regionalen Angeboten, mit Kindern und Ju-gendlichen durchgeführt. Diese beinhalten auch die jährliche Evaluation des Essensange-bots der Einrichtungen durch die Kinder und Jugendlichen.
2.6 (A):
Fachkräfte von Kitas, Jugendpflege und Schulen erhalten innerhalb des dreijährigen Berichtszeitraums regelmäßig praxisorientierte Fortbildungsangebote zum Thema gesunde Ernährung, die auch saisonale und regionale Aspekte aufgreifen.
Empfehlung
Bewegung
2.1 (E):
Die Gemeinde Algermissen erstellt ein generationenübergreifendes Bewegungskonzept mit Anforderungen für Außengelände, Freiflächen und Verkehrswege bei Neu-und Überplanungen. Das Konzept ist durch eine altersübergreifende Planungsgruppe aus Fachkräften von Kindertageseinrichtungen und Schulen, Mitarbeitenden der Gemeindeverwaltung sowie Kindern und Jugendlichen zu entwickeln. Eine Begleitung durch ein externes Planungsbüro o.ä. ist zu empfehlen.
Es sind die bereits vorliegenden Erkenntnisse und Kriterien der Bewegungsförderung des Spiel- und Freiraumkonzepts einzubeziehen. Das Bewegungskonzept berücksichtigt die „Nationalen Empfehlungen zur Bewegung und Bewegungsförderung“ in Bezug auf die Lebenswelten Familie/häusliche Lebenswelt, Kindertageseinrichtungen sowie Schule. Es umfasst sowohl Möglichkeiten Sport zu treiben als auch solche zum Spielen, zum Toben und zur Bewältigung alltäglicher Wege. Dabei wird unter anderem auf die gesundheitsförderlichen, integrativen und umweltfreundlichen Wirkungen von Sport und Bewegung abgezielt.
| Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
| Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
| Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr |
| Donnerstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
| Freitag: | Termine nur nach Vereinbarung |