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01.05.2016

Hundehaltung in der Gemeinde Algermissen

"Niedersächsisches Hundegesetz" seit 2011 in Kraft

Seit 2011 ist nunmehr das Niedersächsische Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) in Kraft . Personen, die Hunde halten, obliegen demnach u.a. Pflichten in Bezug auf das Erbringen eines Sachkundenachweises zur Hundehaltung , der Kennzeichnung der Hunde mittels eines Transponders, des Abschlusses einer Hunde-Haftpflichtversicherung sowie der Registrierung der Tiere im Niedersächsischen Hunderegister.

Die Einhaltung dieser Regelungen wurde bisher anlassbezogen von der Gemeinde überprüft und im Falle von Verstößen entsprechend geahndet. Leider hat sich dabei herausgestellt, dass bloße Informationen über die geltende Rechtslage und anlassbezogene Überprüfungen offenbar nicht geeignet sind, alle verantwortlichen Hundehalterinnen und Hundehalter zu ihren gesetzlichen Verpflichtungen anzuhalten. So hat ein Abgleich der zur Zeit im Gemeindebereich Algermissen steuerrechtlich gemeldeten Hunde (719) mit den im Niedersächsischen Hunderegister erfassten Hunden (332) ergeben, dass mehr als die Hälfte der Hundehalterinnen und Hundehalter zumindest die seit 2013 vorgeschriebene Registrierung bisher nicht vorgenommen hat.

Zukünftig sind in der Gemeinde Algermissen daher bereits bei der steuerrechtlichen Anmeldung der Hunde folgende Nachweise vorzulegen bzw. Angaben zu machen : Transponder-/Chipnummer des Hundes, Nachweis (zumindest) der theoretischen Sachkunde, Eintrag im Niedersächsischen Hunderegister, Abschluss einer Hunde-Haftpflichtversicherung.

Da die Gemeinde Algermissen berechtigt ist, die Daten im Niedersächsischen Hunderegister einzusehen und auszuwerten, wird in absehbarer Zeit ein entsprechender Abgleich des Registers mit den steuerrechtlich gemeldeten Hundehaltungen erfolgen.

Ein Merkblatt zur Hundehaltung, das insbesondere die Anforderungen des NHundG beschreibt, liegt im Bürgerbüro der Gemeinde Algermissen unentgeltlich zur Mitnahme aus oder kann im download-Bereich heruntergeladen werden.

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