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21.01.2025

Bundestagswahl 2025: Hinweise zur Briefwahl in der Gemeinde Algermissen

Wenn Sie für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 Ihre Stimme gerne per Briefwahl abgeben möchten, finden Sie im Folgenden alle wichtigen Informationen zum Briefwahlantrag und zur Stimmabgabe.

Wahlschein und Briefwahlunterlagen erhalten Sie von der Gemeinde Algermissen per Antrag. Eine Antragstellung per Telefon/SMS/Messengerdienste ist allerdings nicht möglich.

Der Antrag muss grundsätzlich spätestens am 21. Februar 2025 um 15 Uhr vorliegen.

Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag Ihre vollständigen Daten enthält. Diese sind:

  • Familiennamen
  • Vornamen
  • Geburtsdatum
  • Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, ggf. Adresszusatz, Postleitzahl und Ort)
  • ggf. abweichende Anschrift, an die die Briefwahlunterlagen versendet werden sollen;

Sie können wie folgt einen Antrag auf Briefwahl stellen:

  • mittels des auf Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte aufgedruckten personalisierten QR-Codes (Zustellung der Wahlbenachrichtigungskarten spätestens bis 2. Februar 2025)
  • als Online-Wahlantrag
  • per E-Mail an: gemeinde@algermissen.de 
  • mit dem auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte aufgedruckten Briefwahlantrag
  • per Fax an 05126/910091 oder
  • persönlich vom 10. bis 21. Februar 2025 während der Öffnungszeiten im Rathaus der Gemeinde

Wenn Sie innerhalb der Gemeinde Algermissen wahlberechtigt sind und Ihre Wahlunterlagen zwischen dem 10. und 21. Februar 2025 persönlich im Rathaus holen, haben Sie die Möglichkeit, dort auch direkt vor Ort zu wählen.

Bei Vorlage einer schriftlichen Vollmacht (benutzen Sie hierfür gerne den Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte) dürfen Sie für bis zu vier weitere wahlberechtigte Personen den Antrag auf Briefwahl stellen sowie die Briefwahlunterlagen abholen. Die Stimmabgabe selbst kann nur persönlich durch die jeweils wahlberechtigten Personen erfolgen.

Sofern Sie die Briefwahlunterlagen nicht persönlich abholen, werden Ihnen diese zugesandt. Der Versand der Unterlagen wird voraussichtlich erst am 10. Februar 2025 beginnen können.

Der Wahlbrief muss spätestens am 23. Februar 2025 um 18 Uhr bei der Wahlleitung des Landkreises Hildesheim eingegangen sein. Für den rechtzeitigen Zugang hat die wahlberechtigte Person Sorge zu tragen.

Öffnungszeiten Rathaus


Montag: 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: Termine nur nach Vereinbarung
Mittwoch: 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag: Termine nur nach Vereinbarung
Freitag: Termine nur nach Vereinbarung

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