Die Gemeinde Algermissen ist auf der Suche nach einer geeigneten Persönlichkeit, die bereit ist, das Ehrenamt der stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Algermissen zu übernehmen.
Eine Schiedsperson ist eine neutrale, unparteiische Person, die bei Konflikten zwischen Parteien vermittelt und versucht, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Sie arbeitet in der Regel im Rahmen eines Schiedsverfahrens, bei dem die Parteien freiwillig zustimmen, sich an die Entscheidung der Schiedsperson zu halten. Schiedspersonen werden häufig bei Nachbarschaftsstreitigkeiten, kleineren zivilrechtlichen Auseinandersetzungen oder in bestimmten Arbeitskonflikten eingesetzt. Das Ziel eines Schlichtungsverfahrens ist es, eine schnelle, kostengünstige und für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden, ohne dass ein Gericht eingeschaltet werden muss.
Sie sind älter als 30 Jahre, wohnen in der Gemeinde Algermissen und fühlen sich für solch ein verantwortungsvolles Amt geeignet? Dann bewerben Sie sich gerne bis zum 31.07.2024 für dieses Amt bei uns.
Ein entsprechendes Formular in digitaler Form ist rechts unter "Dokumente" erhältlich.
Die jeweilige Schiedsperson wird für die Dauer von fünf Jahren vom Rat der Gemeinde Algermissen gewählt und anschließend per Beschluss durch das zuständige Amtsgericht bestätigt.
Die Aus- und Fortbildung erfolgt über den „Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V.“. Alle damit in Zusammenhang stehenden Kosten werden von der Gemeinde Algermissen als Träger des gemeindlichen Schiedsamtes übernommen.
Auskünfte erhalten Sie in der Verwaltung bei Herrn Leon Gleditzsch unter der Rufnummer 05126/9100-37 oder per Mail unter ordnungsamt@algermissen.de. Ferner besteht auch die Möglichkeit, dass Sie sich mit der amtierenden Schiedsperson, Frau Silke Bartels-Heinemann aus Groß Lobke in Verbindung setzen.
Frank-Thomas Schmidt
Bürgermeister
Bewerbungsformular stellv. Schiedsperson (ausfüllbar) » (PDF, 118 kB)
Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Freitag: | Termine nur nach Vereinbarung |