Die Gemeinde Algermissen macht darauf aufmerksam, dass zum 15. Februar 2024 folgende Steuern fällig sind:
Grundsteuer A und B
1. Quartal 2024
Hundesteuer
1. Quartal 2024
Gewerbesteuervorauszahlung
1. Quartal 2024
Die bisher erteilten Steuerbescheide behalten bis zur Zustellung eines neuen Bescheides ihre Gültigkeit.
Die Grundsteuer A und B sowie die Gewerbesteuer werden auf Grundlage eines Hebesatzes errechnet. Für das Jahr 2024 werden diese Hebesätze im Februar durch den Rat der Gemeinde Algermissen beschlossen. Eine Erhöhung der Hebesätze und der Steuer ist somit noch möglich. In diesem Fall erhält jeder Steuerpflichtige einen neuen Steuerbescheid.
Zum 01.01.2024 erfolgte bereits eine Änderung der Hundesteuersatzung und Erhöhung der Hundesteuer. Die Steuerbescheide sind zwischenzeitlich verschickt worden. Die Gemeindekasse Algermissen bittet alle Steuerpflichtigen, die für die Zahlung der Hundesteuer einen Dauerauftrag bei ihrem Kreditinstitut eingerichtet haben, diesen Dauerauftrag entsprechend anzupassen.
Die fällig gewesenen Abgaben werden innerhalb einer angemessen Frist von zwei bis drei Wochen nach Fälligkeit gemahnt.
Damit der Zahlungstermin nicht versäumt wird, besteht die Möglichkeit, am Einzugsverfahren teilzunehmen. Die Steuern werden im Rahmen eines SEPA-Lastschriftverfahrens eingezogen. Das Formular für die Erteilung eines solchen Mandates kann auf der Homepage der Gemeinde Algermissen heruntergeladen werden.
Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Freitag: | Termine nur nach Vereinbarung |