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09.06.2021

Resolution des Rates der Gemeinde Algermissen

zur Neugestaltung des niedersächsischen Rechts der Tageseinrichtungen für Kinder und der Kindertagepflege« (NKiTaG)

Der Rat der Gemeinde Algermissen hat sich zur Neufassung des Kindertagesstättengesetzes positioniert. Die entsprechende Resolution, die heute an den zuständigen Minister Tonne, die Fraktionsvorsitzenden der CDU und SPD im Landtag sowie die Landtagsabgeordneten aus dem Landkreis Hildesheim versandt wurde, ist unten abgedruckt. Im Hinblick auf die Landtagsberatungen hat dies gestern zunächst der Verwaltungsausschuss als Organ der Gemeinde beschlossen. In der Kinder-, Jugend-, Familien- und Seniorenausschusssitzung am 16.06.2021 sowie in der Ratssitzung am 24.06.2021 wird diese Resolution, die gemeinsam von allen Fraktionen erarbeitet und einstimmig beschlossen wurde, nochmals bestätigt werden:

Der Rat der Gemeinde Algermissen begrüßt grundsätzlich den Beschluss der Niedersächsischen Landesregierung und der Landtagsfraktionen von CDU und SPD, den „Gesetzentwurf zur Neugestaltung des niedersächsischen Rechts der Tageseinrichtungen für Kinder und der Kindertagepflege“ (NKiTaG)" unter Berücksichtigung zweier Themenschwerpunkte zu überarbeiten.

Nach knapp drei Jahrzehnten ist die Novellierung des Gesetzes aus Sicht der Gemeinde Algermissen ein richtiger Schritt, um den gesellschaftlichen Wandel, den zum Beispiel eine Erwerbstätigkeit von beiden Elternteilen an eine Ganztagsbetreuung der Kinder stellt, auch in den Gesetzen für Kindertagesbetreuung zu berücksichtigen und festzuhalten.

Der Rat der Gemeinde unterstützt die Forderungen der Eltern und Träger nach qualitativen Verbesserungen ausdrücklich, verbindet diese Forderungen aber untrennbar mit der Forderung, für eine auskömmlich finanzielle Ausstattung der Kommunen im Land Niedersachsen zu sorgen.

Wir brauchen ohne Zweifel eine weitere qualitative Verbesserung der Betreuungssituation, aber nicht erst im Jahr 2027. Dabei muss nach Überzeugung des Rates der Gemeinde Algermissen auch die Verbesserung der Situation der Beschäftigten, die in diesem Bereich Hervorragendes leisten, vorangetrieben werden.

Insofern werden die Aktionen der Kindertagesstätten und der freien Träger in diesem Bereich vom Gemeinderat unterstützt.

Der Rat der Gemeinde Algermissen sieht aber auch das Problem, dass die Städte und Gemeinden mit einer Erhöhung der qualitativen Standards finanziell und inhaltlich noch weiter überfordert werden. Auch, wenn gesetzliche Standards nach dem Prinzip der strikten Konnexität vom Land getragen werden müssten, zeigt die Erfahrung, dass zahlreiche Kommunen – auch die Gemeinde Algermissen - trotz erheblicher finanzieller Anstrengung des Landkreises Hildesheim als eigentlich zuständigem Jugendhilfeträger, doch einen erheblichen Anteil der finanziellen Auswirkungen selbst zu tragen haben.

Schon ohne die zusätzlichen Anforderungen aus den Auswirkungen der Corona-Krise entgleitet den Kommunen zunehmend der Zuschussbedarf für die Kinderbetreuung. Dessen Anstieg in diesem Aufgabengebiet bringt die Gemeinde Algermissen mit einem jährlichen Defizit bei den Kosten der Kindertagesbetreuung von mehr als 2 Millionen Euro über den Rand ihrer finanziellen Belastbarkeit hinaus und droht ganz konkret die Spielräume für alle anderen Aufgaben der Gemeinde Algermissen zu erdrücken.

In den begleitenden Unterlagen zum Gesetzentwurf wird deutlich, dass vom Land Niedersachsen die Vermeidung konnexitätsbedingter Mehrkosten im Mittelpunkt der Diskussion steht. Dies ist für den Rat der Gemeinde Algermissen nicht akzeptabel, weil dieser Ansatz die Realitäten verkennt. Die politische Absichtserklärung, die Kosten ab dem 01.08.2027 aus Landesmitteln zu übernehmen, sofern eine dauerhafte Bereitstellung von weiteren Bundesmitteln nicht erfolgt, ist gut, stellt für die Gemeinde Algermissen aber keine ernsthafte Perspektive für die Lösung jetzt bestehender Probleme dar.

Quelle: beschlossen durch den Verwaltungsausschuss der Gemeinde Algermissen am 08.06.2021

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