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03.05.2021

Zahlungstermin der Gemeindesteuern

Gemeinde Algermissen verzichtet ab sofort auf Zahlungserinnerungen

Die Gemeinde Algermissen macht darauf aufmerksam, dass zum 15. Mai folgende Steuern fällig sind:

  • Grundsteuer A und B
    2. Quartal 2021
  • Hundesteuer
    2. Quartal 2021
  • Gewerbesteuervorauszahlung
    2. Quartal 2021

Die bisher erteilten Steuerbescheide behalten bis zur Zustellung eines neuen Bescheides ihre Gültigkeit.

Bisher wurden die Steuerpflichtigen durch die Gemeindekasse Algermissen mit einer Zahlungserinnerung darauf hingewiesen, dass sie ihre Steuern zu dem jeweiligen Zahlungstermin nicht beglichen haben. Hierdurch entstanden keine weiteren Kosten, wie Mahngebühren. Diese Serviceleistung wird ab dem Zahlungstermin zum 15. Mai 2021 eingestellt. Hierdurch wird eine Maßnahme aus dem Haushaltssicherungskonzept zur Verbesserung der Haushaltslage der Gemeinde Algermissen umgesetzt.

Die fällig gewesenen Abgaben werden nun innerhalb einer angemessen Frist von zwei bis drei Wochen nach Fälligkeit gemahnt.

Damit der Zahlungstermin nicht versäumt wird, besteht die Möglichkeit am Einzugsverfahren teilzunehmen. Die Steuern werden im Rahmen eines SEPA-Lastschriftverfahrens eingezogen. Das Formular für die Erteilung eines solchen Mandates kann auf der Homepage der Gemeinde Algermissen heruntergeladen werden.

Öffnungszeiten Rathaus


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Donnerstag: Termine nur nach Vereinbarung
Freitag: Termine nur nach Vereinbarung

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