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31.03.2021

Bitte keine Ruhestörung

Der Frühling ist da, der Garten ruft - Bitte halten Sie sich an die Regeln

Das Frühjahr steht vor der Tür und immer wieder erhalten wir aus der Bevölkerung Beschwerden über störendes Verhalten von Nachbarn beziehungsweise Anwohnern. Um nicht gleich ordnungsrechtlich beziehungsweise mit einem Bußgeldbescheid vorgehen zu müssen und um ein gutes und geordnetes Zusammenleben in einer Gemeinde und somit in einer Gemeinschaft zu ermöglichen, müssen gewisse Verhaltensregeln beachtet werden.

Wir hoffen, dass Sie nicht zu den rücksichtlosen Zeitgenossen gehören, die solche Verhaltensregeln ignorieren. Wir denken vielmehr, dass bei Ihnen ein Einschreiten des Ordnungsamtes und somit der Erlass eines Bußgeldbescheides nicht erforderlich wird.

So ist In Wohngebieten zu bestimmten Zeiten darauf zu achten, dass keine Arbeiten und Tätigkeiten verrichtet werden, die geeignet sind, die Ruhe Anderer zu stören.

Nach der Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) dürfen besonders ruhestörende Maschinen und Geräte, so auch Rasenmäher und andere Bodenbearbeitungsgeräte mit Verbrennungsmotoren, nur in der Zeit von Montag bis Samstag von 7:00 bis 20:00 Uhr betrieben werden.

Folgende Arbeiten und Tätigkeiten gelten darüber hinaus als besonders ruhestörend:

  • Hämmern, Sägen, Holzspalten
  • Ausklopfen von Teppichen, Betten, Matratzen
  • Lärm durch Laufenlassen von Fahrzeugen und Motoren

Darüber hinaus sollten Sie natürlich die Mittagszeit nicht außer Acht lassen und den Betrieb der Geräte und die genannten Tätigkeiten auch in der Zeit von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr möglichst vermeiden. Denken Sie hier insbesondere an das Ruhebedürfnis von Kleinkindern und Senioren.

Für motorbetriebene Freischneider, Grastrimmer, Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler gilt darüber hinaus ein Betriebsverbot in Wohngebieten auch an Werktagen in der Zeit von 07:00 bis 09:00 Uhr, 13:00 bis 15:00 Uhr und 17:00 bis 20:00 Uhr.

Für weniger störende Arbeiten und Tätigkeiten, besonders im Haus, gilt die allgemeine Nachtruhe von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr.

An Sonn- und Feiertagen dürfen generell keine ruhestörenden Tätigkeiten ausgeübt werden.

Sollten Sie im Einzelfall Fragen haben, können Sie sich an Herrn Peisker im Rathaus der Gemeinde Algermissen wenden.

Kontakt

Markus Peisker »
Allgemeiner Stellvertreter des Bürgermeisters /
Fachbereich 1 - Bürger- und Verwaltungsservice
Fachbereichsleiter
Marktstraße 7
31191 Algermissen
Telefon: 05126 9100-30
Fax: 05126 9100-91
E-Mail oder Kontaktformular

Öffnungszeiten Rathaus


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Dienstag: Termine nur nach Vereinbarung
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Donnerstag: Termine nur nach Vereinbarung
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